Köln – Erster Schnitt im Kölner Untreue-Prozess gegen vier ehemalige Verantwortliche der Privatbank Oppenheim und den Immobilienentwickler Josef Esch: Das Gericht hat seit Mitte Juni zunächst 18 Verhandlungstage darauf verwendet, die "Struktur der Bank" zu klären - also die Fragen, wer in welchen Fällen entscheiden durfte, welche Gremien einbezogen werden mussten, wer nach welchen Regeln zu handeln hatte. Das Geflecht ist schwer durchschaubar geblieben.
Die Aussagen zweier Angeklagter, ehemaliger Mitarbeiter, Anteilseigner und externer Wirtschaftsprüfer legten allesamt den Eindruck nahe, dass lediglich der Vorsitzende des Aktionärsausschusses in wichtige Entscheidungen einbezogen war. Inwieweit der Ausschuss selbst, der in der Theorie als das wichtigste Kontrollgremium in der Bank galt, an Beschlüssen aktiv mitwirkte, blieb unklar.
Ausschussvorsitzender war Alfred von Oppenheim, nach dessen Tod 2005 sein Bruder Friedrich Carl von Oppenheim - beide Mitglieder einer der beiden größten Eignerfamilien und eng verbunden mit zweien der heute Angeklagten: Christopher, Sohn Alfreds von Oppenheim, und Matthias Graf von Krockow, verheiratet mit Ilona aus dem Hause Ullmann, dem zweiten einflussreichen Familienstamm.
Mehrere Mitglieder der Familien verweigerten die Aussage. Auch der ehemals persönlich haftende Gesellschafter Detlef Bierbaum, gegen den noch Ermittlungen laufen, machte von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch.
In der kommenden Woche will erstmals der wegen Beihilfe mitangeklagte Josef Esch eine Erklärung abgeben, dies aber nur zum jetzt abgeschlossenen Thema der Bankenstruktur. Danach wird es um ein Immobiliengeschäft in Frankfurt gehen, durch das die Bank laut Anklage um rund 70 Millionen Euro geschädigt worden sein soll.