Hilfen und günstige Kredite sollen Eigentümer bei dem Wechsel unterstützen – die Reform tritt ab 2024 in Kraft. Alles, was man jetzt wissen muss.
Reform ab 2024Wie der Heizungstausch gefördert wird
Nach der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag spielt die künftige staatliche Förderung eine zentrale Rolle. Verbände fordern Nachbesserungen an bisher bekannten Eckpunkten. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude soll Anfang 2024 in Kraft treten, es geht um Milliardenmittel.
Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein.
Grundförderung und Boni
Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem Einkommen von bis zu 40000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.
Geschwindigkeitsbonus
Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
Förderhöhen
Grundförderung und Boni sollen kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt also 21000 Euro.
Derzeit gibt es etwa beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus liegt damit bei bis zu 24000 Euro.
Kredite über die KfW
Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90 000 Euro in Anspruch nehmen können – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Angebot solle in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern, so das Ministerium.
Kritik an den Eckpunkten
Besonders in der Kritik steht die Vorgabe, dass den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzende Eigentümer bekommen sollen. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisierte, vermietende Eigentümer sollten deutlich schlechter gestellt werden. „Das sollte die Regierung schnellstens ändern und beide Eigentümergruppen gleichbehandeln.“ Das forderte auch Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Der Geschwindigkeitsbonus sollte auch für den vermieteten Bereich gelten und damit Mieterinnen und Mietern zugutekommen.
Siebenkotten sagte weiter, zentral sei eine ausreichende Ausstattung des Förderprogramms: „Daher sollten die Fördermittel für die energetische Sanierung auf 25 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und verstetigt werden.“
Nach Plänen der Koalition sollen im kommenden Jahr für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude rund 19 Milliarden Euro ausgegeben werden. Der Bundesverband Wärmepumpe kritisierte, dass die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch auf 30000 Euro halbiert werden sollten. (dpa)
Stromsteuer-Idee
Bundesfinanzminister Christian Lindner hält an seinem Widerstand gegen einen Industriestrompreis fest und schlägt als Alternative eine Verlängerung des Spitzenausgleichs bei der Stromsteuer vor. „Ich bin nicht davon überzeugt, für einige wenige Konzerne den Strompreis auf Kosten von allen Steuerzahlern zu subventionieren“, sagte Lindner der „Welt am Sonntag“.
Lindner schlägt einen anderen Weg vor. Der sogenannte Spitzenausgleich, durch den Großverbrauchern die Stromsteuer erstattet werde, laufe als sogenannte klimaschädliche Subvention aus. „Der Bundestag könnte beraten, ihn ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn man woanders Mittel zur Gegenfinanzierung findet“, sagte er. (dpa)