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Ehemalige Chefs der BankZwei Geständnisse im Oppenheim-Prozess

Lesezeit 4 Minuten

Der ehemalige Bankier Matthias Graf von Krockow während des Sal.Oppenheim-Prozesses.

Köln – Im Untreueprozess gegen Ex-Manager von Sal. Oppenheim und den Immobilienentwickler Josef Esch haben die ehemaligen persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Krockow, der sich erstmalig vor der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts zur Sache äußerte, räumte ein, Entscheidungen auf einer unzureichenden Informationsgrundlage getroffen zu haben und bei Entscheidungen auch bankfremde, nämlich persönliche oder familiäre Interessen, verfolgt zu haben.

Ende September 2008 hatte die Kölner Privatbank Aktien von der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz gekauft, war zusätzlich über eine Kapitalerhöhung bei dem Handelskonzern eingestiegen und hatte ihm einen Kredit über 50 Millionen Euro eingeräumt. Er habe sich bei der Beurteilung zum einen auf Aussagen von Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff verlassen. Zum anderen habe er sich auf die Einschätzungen Esch, der Vermögensberater von Schickedanz war, und auf die eines Managers der Dresdener Bank, die Arcandor ebenfalls Kredite gegeben hatte, gestützt. Dabei, so räumte Krockow ein, sei es leicht möglich gewesen, weitere Unterlage beizuziehen oder die Kreditabteilung der Bank an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Und das auch trotz des Zeitdrucks, der dadurch entstand, dass Arcandor ohne Kreditzusagen am letzten Septemberwochenende am Montag einen Insolvenzantrag hätte stellen müssen.

Persönliche Interessen haben eine Rolle gespielt

Krockow räumte auch ein, dass bei seiner Entscheidung nicht nur das Wohl der Bank ausschlaggebend gewesen sei, sondern auch persönliche und familiäre Interessen eine Rolle gespielt hätten. Krockow und andere Bankeigentümer, darunter Oppenheim, hatte für einen Kredit gebürgt, mit dem Schickedanz Arcandor-Aktien gekauft hatte. Ausgereicht wurde er über die Strohmännergesellschaft ADG, weil die Bank Schickedanz keine weiteren Kredite mehr geben konnte. Eine Arcandor-Insolvenz hätte ein „hohes Bedrohungspotenzial für das Vermögen der Bürgen“ gehabt, so Krockow. Schickedanz hätten dann nämlich den Kredit kaum zurückführen können.

Auch beim Ankauf einer Immobiliengesellschaft in Frankfurt durch die Bank habe er auf einer unzureichenden Informationsgrundlage entschieden. Diese Gesellschaft, an der Krockow, Oppenheim und weitere Bankeigner beteiligt waren, übernahm die Bank Ende 2008. Er habe sich nicht ausreichend um Details der Immobilien wie etwa letztlich fehlerhafte Flächenberechnungen gekümmert. Außerdem habe es kein Gutachten zum Wert der Immobilien gegeben. Krockow räumte sogar ein, dass in der damaligen Zeit, kurz nach der Pleite der Lehman-Bank, ihm bewusst war, dass der gezahlte Preis damals nicht am Markt zu realisieren war. Er sei aber von einer Wertsteigerung nach Ende der Krise ausgegangen. Persönliche Interessen habe er nicht verfolgt. Vielmehr habe die Luxemburger Bankaufsicht Druck ausgeübt. Kredite an die Bankeigner, mit denen die die Entwicklung der Immobilie hätten finanzieren wollen, hätten da nicht mehr gewährt werden können.

Krockow will seine Ausführungen als Geständnis verstanden wissen. Auch die Staatsanwaltschaft wertet seine Ausführung als Geständnis wie auch die Ausführungen von Oppenheim. Der betonte ebenfalls in der Verhandlung, er habe Entscheidungen auf unzureichender Informationsgrundlage getroffen und dabei gehofft, der Bank nicht zu schaden. Er hatte sich allerdings bereits zuvor zu den Vorwürfen geäußert und nach seinem Verständnis dabei auch ein Geständnis abgelegt. Jetzt muss das Gericht die Aussagen bewerten.

Kammer hält Angeklagte für schuldig

Eine vom Gericht vorgeschlagene Verständigung zur Abkürzung des Verfahrens kommt allerdings nicht zum Tragen. Die Kammer hält die Angeklagten für schuldig und hat Ende Januar im Falle eines Geständnisses einen möglichen Strafrahmen genannt. Danach hätte sich eine Strafe für Krockow zwischen zwei und drei Jahren bewegt, bei Christopher von Oppenheim seien es zwischen 22 und 34 Monaten und Pfundt könne mit einer Spanne zwischen 20 und 32 Monaten rechnen. Friedrich Carl Janssen hatte keinen Vorschlag erbeten.

Damit diese Vorschläge umgesetzt werden können, müssten aber alle Verfahrensbeteiligte zustimmen. Pfundt hatte den Vorschlag bereits Anfang Februar zurückgewiesen. Jetzt lehnte ihn auch die Staatsanwaltschaft ab. Sie hält keine Bewährungsstrafen für die angeklagten Banker für möglich. Strafen bis zu zwei Jahren könnten naämlich zur Bewährungs ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vor. Sie sollen das Bankhaus um Millionen geschädigt haben. Freilich werden möglicherweise noch zwei weitere Tatkomplexe nicht mehr verhandelt. Auch so könnte das Verfahren verkürzt werden.