Wipperfürth/Lindlar – Wer in diesen Tagen durch den Wald spazieren geht, kann am Wegesrand Unmengen von leckeren Früchten entdecken. Himbeeren, und Blaubeeren, Kirschen und wilde Walderdbeeren. Und auch die Brombeeren versprechen eine reiche Ernte.
Doch darf man diese Früchte, die richtig lecker schmecken, einfach so pflücken und essen Oder sogar welche mit nach Hause nehmen und wenn ja, wie viel? Wir haben uns umgehört. Beim Regionalforstamt in Gummersbach ernten wir ein Schulterzucken. „Wir sind eigentlich nur für das Holz zuständig“, sagt man uns. Dass es verboten ist, wilde Beeren zu pflücken, kann man sich dort aber nicht vorstellen.
Sträucher dürfen beim Pflücken von Beeren nicht beschädigt werden
Also rufen wir beim Naturschutzbund in Lindlar an. Dessen Vorsitzender Rainer Ufer denkt auch, dass das Pflücken erlaubt ist. „Als Kinder sind wir ja mit der Milchkanne in den Wald gegangen und haben Erdbeeren gesammelt“, sagt er. Allerdings dürften dabei die Sträucher nicht beschädigt werden und das Sammeln dürfe nur „unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorgaben“ erfolgen, so Ufer. Wer diese nicht gleich parat hat: Sorgsam, rücksichtsvoll und mit Respekt vor der Umwelt. Wildtiere dürfen nicht gestört werden und Hunde müssen im Wald an die Leine.
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Doch ganz zufrieden sind wir mit dieser Antwort immer noch nicht, aber zum Glück gibt es in Deutschland immer ein Gesetz, dass alles regelt. Im auch „Handstraußregel“ genannten dritten Absatz des §39 des Bundesnaturschutzgesetzes steht zu lesen: „Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Be-tretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen“.
Also Beeren pflücken ja, für den Eigenverbrauch. Mit der Milchkanne? Das ist dann eine Frage, wie der Begriff geringe Menge interpretiert wird.