Am Donnerstag wurde der Prozess gegen einen Hürther fortgesetzt, dem vorgeworfen wird, mehrere Frauen mit Thallium vergiftet zu haben.
LandgerichtGutachter beschreibt Hürther im Thallium-Prozess als narzisstisch und sadistisch
Manipulativ, sadistisch, rücksichtslos, narzisstisch – in seinem Gutachten über den wegen mehrfachen Giftmordes angeklagten Krankenpfleger Manuel H. (42) aus Hürth hat der psychiatrische Sachverständige Philipp Massing am 20. Verhandlungstag vor dem Kölner Landgericht hinsichtlich der Persönlichkeit des Angeklagten kein Blatt vor den Mund genommen.
Dabei jedoch immer wieder betont, dass seine Erkenntnisse rein hypothetischer Natur wären, denn Manuel H. hatte sich auf Anraten seiner Anwälte nicht begutachten lassen. Dies sei für eine gesicherte Analyse jedoch erforderlich. Er könne also lediglich von möglichen, nicht gesicherten gewonnen Fakten ausgehen, betonte der Gutachter stets aufs Neue.
Thallium-Prozess: Laut Gutachter keine psychische Störung beim Hürther erkennbar
Massing war erst am Ende des seit September 2022 laufenden Prozesses beauftragt worden und stützte seine Analyse auf Zeugenvernehmungen ebenso wie auf die audiovisuelle Datei der sechsstündigen polizeilichen Vernehmung des Krankenpflegers. Dabei habe er die Stimmungslage, die Körpersprache und die Reaktion auf die jeweils angesprochenen Sachverhalte des Angeklagten genau unter die Lupe genommen, erläuterte Massing seine Arbeitsweise.
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Konkrete Hinweise für eine psychische Störung von Krankheitswert vermochte Massing anhand der ihm vorgelegten Akten nicht erkennen. Was bedeutet, dass der Krankenpfleger nach derzeitigem Erkenntnisstand strafrechtlich voll verantwortlich für die ihm vorgeworfenen Taten ist.
Thallium-Prozess: Gutachter spricht von einem „eingeschliffenen, fest verwurzelten“ kriminellen Handeln
Laut Anklage hat er seine Ehefrau sowie seine schwangere Lebensgefährtin und deren Großmutter mit Thallium vergiftet. Die Schwangere hatte überlebt, das Baby war vier Monate nach der Geburt am plötzlichen Kindstod gestorben. Weder seine Einsichts- noch seine Steuerungsfähigkeit seien zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt gewesen, lauteten weitere Erkenntnisse.
Massing sah auch die möglichen Voraussetzungen für eine Hangtäterschaft als gegeben. Immer vorausgesetzt, die Anklage treffe zu, könne man bei dem Angeklagten von einem „eingeschliffenen, fest verwurzelten“ kriminellen Handeln ausgehen, was seine Gefährlichkeit manifestiere.
Dies würde bedeuten, dass Manuel H. nach einer zeitlich begrenzten Haftstrafe für immer weggeschlossen werden könnte.
Gutachter: „Ich kann hier nur einen sehr schmalen Beitrag leisten“
Der Psychiater sprach in seinem Vortrag auch das „Münchhausen by proxy adult Syndrom“ an, das er beim Angeklagten für möglich hält. Damit sind üblicherweise Frauen gemeint, die ihre Kinder mit Medikamenten krank machen, um dann bei der ärztlichen Behandlung extreme Fürsorge am Krankenbett an den Tag zu legen. Bei Manuel H. „hätte die intensive Sorge bis zum Totenbett gereicht“.
Allerdings betonte der Gutachter auch: „Zu sehen, wie jemand in Schmerzen verendet, hat sadistische Qualität.“ „Bei einem schweigenden Angeklagten sind die Erkenntnisse nur sekundär“, sagte Massing und ergänzt: „Ich kann hier nur einen sehr schmalen Beitrag leisten.“ Das kann sich möglicherweise ändern, interpretiert man die Nachfragen der Verteidigung richtig. Die Anwälte wollten nämlich wissen, ob eine verminderte Schuldfähigkeit nach einer ausführlichen Begutachtung nicht doch noch möglich wäre, was der Gutachter nicht ausschließen wollte. Nächster Verhandlungstag ist der 7. März.