Köln – Der 1. FC Köln legt im Kampf um eine baldige Zuschauer-Rückkehr härtere Bandagen an. Der Fußball-Bundesligist kündigte am Montag an, noch am Abend beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Ziel des Eilverfahrens sei es, für das anstehende Heimspiel am Samstag (15.30 Uhr/Rheinenergiestadion) gegen den SC Freiburg eine Erhöhung der Zuschauerkapazität zu erwirken.
Am Geißbockheim sieht man gute Erfolgsaussichten. „Wir gehen davon aus, dass wir so die Obergrenze von 750 Zuschauern für Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig verändern können“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Geschäftsführung, die in den vergangenen Tagen über das Einlegen juristischer Mittel beraten hatten.
FC hofft auf 12.500 Zuschauer im Rheinenergiestadion
Alexander Wehrle, einer der beiden FC-Geschäftsführer, hatte sich in der vergangenen Woche abermals für eine Teileröffnung der Fußball-Stadien stark gemacht. „Wir sagen: 25 Prozent müssen in einem ersten Öffnungsschritt möglich sein. Das wären 12.500 im Rheinenergiestadion“, sagte Wehrle, der zugleich als Präsidiumsmitglied der DFL fungiert.
Doch die Forderung blieb unter anderem in Nordrhein-Westfalen bislang ungehört. Nun ist die Geduld des FC aufgebraucht. „Wir haben bis zuletzt eine faire und nachvollziehbare Auslastung unserer Heimspiele im Konsens mit der Politik angestrebt, immer vor dem Hintergrund unserer Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie“, betonen die Geißböcke, die beim Stadionbesuch als erster Bundesligist statt der 3G- auf die 2G-Regelung gesetzt und mehrfach Impfaktionen organisiert hatten. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Vereine der Fußball-Bundesliga, darunter auch der 1. FC Köln, gehörten in den vergangenen Monaten mit ihren ausgefeilten und immer wieder der pandemischen Lage angepassten Gesundheits- und Hygiene-Konzepten zu den gesellschaftlichen Akteuren, die Lösungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie vorgelebt haben und damit Vorbildfunktion für viele kulturelle Großveranstaltungen einnahmen.“
FC: Überlebensfähigkeit vieler Veranstalter gefährdet
Die in Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen, wonach die Ausrichtung von Großveranstaltungen derzeit nur vor nahezu komplett leeren Rängen erlaubt ist, sieht die FC-Führung als ungerechtfertigt an. Zwar sei sich der Club auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. „Aber das heißt in diesem Fall, aufmerksam zu machen, wenn Maßnahmen nicht mehr nachvollziehbar und ohne Effekt erscheinen und gleichzeitig die Überlebensfähigkeit vieler Veranstalter in Kultur und Sport gefährden.“ FC-Geschäftsführer Wehrle hatte in diesem Zuge von „Symbolpolitik“ gesprochen.
Keine einheitliche Regelung über die Bundesländer hinweg
Ein Dorn im Auge sind dem FC auch die in den Bundesländern teilweise sehr unterschiedlichen Öffnungsschritte. So hatte Bayern kürzlich erlaubt, dass wieder bis zu 10.000 Zuschauer in die Stadien kommen dürfen. „Vor allem die regionalen Unterschiede beim Umgang mit Großveranstaltungen bestärken uns, eine juristische Prüfung zu veranlassen“, heißt es vonseiten der Kölner, die bei der Zuschauer-Frage für einheitliche Regelungen plädieren: „In zahlreichen Bundesländern kam es (...) in den vergangenen Wochen zu Kompromisslösungen beim Umgang mit Obergrenzen für Zuschauer. In Nordrhein-Westfalen haben wir leider bisher vergeblich auf solche Kompromisse hingearbeitet.“ Trotz des nun vollzogenen Gangs vor Gericht sei der FC weiterhin „stark interessiert“ an einem „Dialog für faire und verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven“.
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Die Geißböcke haben durch die Corona-Pandemie bislang 85 Millionen Euro Umsatz verloren. Pro Heimspiel, das ohne Zuschauer stattfinden muss, macht der Verein 1,8 Millionen Euro Verlust. „Wir kommen in eine Phase, in der wir das wirtschaftlich nicht lange aushalten. Die Schäden sind gewaltig“, hatte FC-Geschäftsführer Wehrle in der vergangenen Wochen gegenüber der Rundschau erklärt. Um die Not etwas zu lindern, wurden die Dauerkarteninhaber erneut darum gebeten, auf die Rückerstattung von Ticketpreisen zu verzichten.