München – Das bayerische Landeskriminalamt hat eine geheime Datenbank mit den Personalien von Fußball-Fans angelegt. Eine Anfrage der Grünen im bayerischen Landtag ergab, dass die Behörde des Freistaats schon seit dem 24. Januar 2020 zusätzlich zur bekannten bundesweiten „Datei Gewalttäter Sport“ (DGS) eine Datenbank mit dem Namen „EASy Gewalt und Sport“ (EASy GS) führt und damit Personalien von Fußball-Fans sammelt und auswertet. Der kicker berichtet darüber in seiner neuesten Ausgabe.
Mit Stichtag 15. Juni 2021 sind in der bisher unbekannten Datenbank 1644 Personen gespeichert, am häufigsten Fans des 1. FC Nürnberg (556 Personen), von 1860 München (407) und des FC Bayern München (248). In der DGS sind es nur etwa 500 Personen mit Wohnsitz in Bayern, ihrer Aufnahme liegt zudem ein relevanter Sachverhalt zugrunde. Für die Registrierung in der geheimen EASy GS reicht dagegen bereits ein Verdacht, eine sogenannte Individualprognose.
Fan-Vereinigung reagiert mit Ablehnung
„Das Ausmaß der Datensammlung in Bayern ist erschreckend. Dieser Praxis muss umgehend Einhalt geboten werden“, sagte Helen Breit, Vorsitzende der Fan-Vereinigung „Unsere Kurve“, dem SID und ergänzte: „Leider sind solche geheimen Datensammlungen über Fußballfans kein Einzelfall und kriminalisieren Fußballfans in besonderer Weise“. Vor allem die Speicherungen aufgrund einer Individualprognose, „das heißt ohne jeglichen Verdacht, lehnen wir vehement ab“.
Der Hannoveraner Strafrechtler und „Fan-Anwalt“ Andreas Hüttl hält die Praxis der bayerischen Kriminalbehörde für illegal. Unter Berufung auf einen entsprechenden Fall in Niedersachsen zitiert er aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach die „gezielte heimliche Sammlung und Verwendung von Erkenntnissen einen tiefgreifenden Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht darstellt“. Nichts anderes könne für Bayern gelten, twitterte Hüttl.
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Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze sagte, „es kann doch nicht sein, dass weder die Betroffenen von der Existenz einer solchen Datei wissen, noch dass ihre Daten gespeichert wurden“. Das Staatsministerium betonte, die Geheimdatei diene der „Gewinnung von personenbezogenen Erkenntnissen über Zusammenhänge und Verbindungen zwischen den Angehörigen gewaltbereiter Szenen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen“. (sid)