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Weg vor das GerichtFC darf auf mindestens 10.000 Zuschauer gegen Freiburg hoffen

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Kein schöner Anblick: Ein leeres Stadion

Köln – Der Weg vor die Gerichte hat schnell gewirkt. Die Clubs der Deutschen Fußball Liga (DFL) sind in ihrem Kampf um mehr Zuschauer in den Stadien am Dienstag auf die Siegerstraße eingebogen. Den Anfang machte Bremen. Die Senatsverwaltung des Bundeslandes hat für das nächste Heimspiel des Zweitligisten SV Werder gegen den Karlsruher SC am kommenden Samstag eine Kapazität von 10.000 Zuschauern genehmigt. Bislang waren 500 erlaubt.

Auch in den Arenen von Sachsen wird es bereits vor dem nächsten Bund-Länder-Gipfel zur Corona-Pandemie am 16. Februar wieder mehr Zuschauer geben. Die Landesregierung hat nach der Klage von Bundesligist RB Leipzig reagiert und anstatt 1000 Zuschauern ab Sonntag wieder eine Auslastung von 25 Prozent erlaubt. Beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 11. Februar dürften demnach wieder 11 767 Fußballfans in die Red Bull-Arena.

Einheitliche Regelung soll gefunden werden

Zuvor hatten bereits Bayern (25 Prozent Auslastung bei maximal 10000 Zuschauern), Sachsen-Anhalt (50 Prozent) und Baden Württemberg (50 Prozent/maximal 6000) ihre Obergrenzen geöffnet. Die Politik äußerte zudem, dass der bundesweite Flickenteppich nach dem 16. Februar aus Gründen der Gleichbehandlung ein Ende finden müsse. Die Rede ist von einer einheitlichen Regelung.

In Nordrhein-Westfalen warten die DFL-Clubs noch auf eine Reaktion der Landesregierung, nachdem die Bundesligisten 1. FC Köln, Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld am Montag angekündigt hatten, die noch bis zum 9. Februar in der NRW-Coronaschutzverordnung verankerte Obergrenze von 750 Zuschauern auf dem Wege eines gerichtlichen Eilantrages prüfen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte am Dienstag, dass ein entsprechender Antrag des 1. FC Köln eingegangen sei. Die Geißböcke wollen demnach schon am Samstag (15.30 Uhr) im Heimspiel gegen den SC Freiburg mehr als 25 000 Zuschauer, oder hilfsweise 10 000 Zuschauer im Rheinenergiestadion begrüßen.

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Der FC befindet sich parallel zu seinem Antrag im Austausch mit der Landesregierung und baut darauf, bis spätestens Donnerstag eine Lösung finden zu können, die Änderung der Obergrenze noch vor dem 9. Februar möglich macht. Das Land hat bis Mittwoch 24 Uhr Zeit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Diese Frist setzte das OVG Münster. „Die Antragsschrift geht an das Gesundheitsministerium in Düsseldorf“, sagte Jörg Sander, Vorsitzender Richter am OVG: „Die werden dann auch was schreiben – erfahrungsgemäß recht viel.“ (sam)