Der vom Rösrather Stadtrat beschlossene Kauf eines Grundstücks, auf dem ein Neubau der Grundschule Hoffnungsthal anvisiert ist, ist noch in der Schwebe: Es fehlt die Unterschrift der Bürgermeisterin.
Stadtentwicklung in RösrathBürgermeisterin verweigert Unterschrift für Grundstückskauf

Der Kauf eines Grundstücks, das zwischen der Bergischen Landstraße und der Straße "Auf dem Rosenberg" liegt, ist vom Rösrather Stadtrat beschlossen. Es fehlt aber noch die Unterschrift von Bürgermeisterin Bondina Schulze.
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Für den vom Stadtrat beschlossenen Kauf eines 9600 Quadratmeter großen Grundstücks, das zwischen der Bergischen Landstraße und der Straße „Auf dem Rosenberg“ liegt, fehlt noch die Unterschrift von Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne). Bisher weigert sie sich zu unterschreiben – trotz des Beschlusses im dafür zuständigen Stadtrat. Das wurde im Planungsausschuss am Dienstagabend bekannt, wo CDU-Fraktionschef Marc Schönberger nach dem Sachstand bei dem Grundstückskauf fragte. Voraussichtlich soll das Grundstück für einen Neubau der Grundschule Hoffnungsthal genutzt werden (wie berichtet), auch eine andere Nutzung ist möglich.
Auf Schönbergers Anfrage hin berichtete die Technische Beigeordnete Bianca Lorenz (CDU) im Ausschuss, nach dem in nichtöffentlicher Sitzung am 16. Dezember gefassten Stadtratsbeschluss zu dem Grundstückskauf habe es am 17. Dezember einen Notartermin gegeben, bei dem der bisherige Eigentümer und sie, Lorenz, den Notarvertrag zu dem Kauf unterschrieben hätten. Rechtlich erforderlich sei aber zusätzlich die Unterschrift der Bürgermeisterin: Diese habe den Notarvertrag nach dem Termin am 17. Dezember erhalten, aber bisher nicht unterschrieben. Nach diesen Ausführungen von Lorenz forderte Schönberger die Bürgermeisterin „ultimativ“ auf, binnen zwei Tagen die Unterschrift zu leisten – also bis zum heutigen Donnerstag.
Kaufpreis entspricht Bodenrichtwert
Auf Anfrage dieser Zeitung erklärte Schönberger inzwischen Näheres zum Hintergrund: Schulze weigere sich, den Beschluss des Stadtrats zu dem Grundstückskauf umzusetzen, weil ihr der Kaufpreis zu hoch erscheine. Das sei aber abwegig: Zum einen habe sie die Vorlage zu dem Grundstückskauf, die der Stadtrat beschlossen habe, selbst unterschrieben, also auch den Kaufpreisvorschlag dem Stadtrat unterbreitet. Zum anderen entspreche der Kaufpreis „genau“ dem Bodenrichtwert. Der Einwand, dass wegen der Hanglage des Grundstücks beim Bodenrichtwert Abstriche zu machen seien, sei unbegründet, so Schönberger: Das Grundstück sei trotz der Hanglage wie gewünscht zu nutzen. „Es gibt überhaupt nichts, was ihr Handeln rechtfertigt“, sagte Schönberger zum Verhalten Schulzes.
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Für den Kaufbeschluss zuständig sei der Stadtrat, Schulze habe ihn umzusetzen. Wenn sie weiter die „Zweitunterschrift“ verweigere, die neben der Unterschrift der Technischen Beigeordneten formal erforderlich sei, werde er Klage gegen Schulze einreichen. „Ich bin der Letzte, der zu so drastischen Mitteln greift“, sagte Schönberger zu der möglichen Klage. Aber ihm bleibe womöglich keine Alternative.
Auf Anfrage dieser Zeitung erklärte Schulze, bei dem Kaufvertrag seien „noch offene Fragen in Klärung, die seitens der Kommunalaufsicht an uns herangetragen wurden“. Die Klärung sei noch abzuwarten. Ob diese „offenen Fragen“ den Kaufpreis betreffen, sagte Schulze nicht.