Nach einem Schlagabtausch im Hauptausschuss gibt Rösrather Rathauschefin ihre Zusage zu Grundstück an Bergischer Landstraße.
GrundschulneubauRösraths Bürgermeisterin bestätigt Grundstückskauf

Den Kauf einer 9600 großen Freifläche will Bürgermeisterin Bondina Schulze nun bestätigen.
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Nach einem Schlagabtausch im Hauptausschuss am Montagabend (17. Februar) hat Rösraths Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne) zugesagt, den Kauf eines 9600 Quadratmeter großen Grundstücks in Hoffnungsthal mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Zuvor hatte sie die Unterschrift zurückgehalten. Es geht um ein Grundstück, das zwischen der Bergischen Landstraße und der Straße „Auf dem Rosenberg“ liegt, dort ist ein Neubau der Grundschule Hoffnungsthal anvisiert, wie berichtet.
Thema wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben
Vor dem Hauptausschuss gabe es bereits eine heftige Diskussion im Fraktionsrat am letzten Mittwoch, 12. Februar, bei der sich Schulze laut Teilnehmern weiter weigerte, zu unterschreiben und damit einen einstimmigen Stadtratsbeschluss vom Dezember umzusetzen.
Wie aus dem nichtöffentlichen Teil der Dezember-Sitzung des Stadtrats berichtet wird, stimmte auch Schulze für den Grundstückskauf. Danach veranlassten aber offenbar die Bezirksregierung und daraufhin die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises eine Überprüfung des Kaufpreises von vier Millionen Euro.
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Kaufpreis entspricht laut CDU-Fraktionschef genau dem Bodenrichtwert
Mitglieder des Stadtrats sehen aber keinen Grund zu einer Beanstandung. Der Kaufpreis entspreche „genau“ dem Bodenrichtwert, so CDU-Fraktionschef Marc Schönberger. Der Einwand, dass wegen der Hanglage des Grundstücks beim Bodenrichtwert Abstriche zu machen seien, sei unbegründet. Es gebe keinen Rechtsverstoß und daher keine Grundlage für ein Einschreiten der Kommunalaufsicht, erklärte Fors-Park-Fraktionschef Yannick Steinbach.
Angesichts von Schulzes fortdauernder Weigerung, die Unterschrift zu leisten, wollten nun laut Schönberger „sämtliche Fraktionen“ gegen die Bürgermeisterin vorgehen. Die Fraktion Fors-Park hatte bereits einen Beschlussvorschlag für den Stadtrat formuliert, dieser solle Klage gegen Schulze einreichen. Das war die Ausgangslage zu Beginn der Hauptausschusssitzung. Dort folgte eine weitere heftige Diskussion, daraufhin beantragte Grünen-Fraktionschef Markus Plagge, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiterzudiskutieren, was der Ausschuss einstimmig beschloss.
Kreis weist Kritik von Fors-Park-Fraktionschef entschieden zurück
Ohne Öffentlichkeit blieb die Auseinandersetzung nach Angaben von Stadtratsmitgliedern scharf. Schulze sagte schließlich ihre Unterschrift zu. Gegenüber dieser Zeitung erklärte sie nun das Vorgehen von Bezirksregierung und Kreis mit einer Beschwerde gegen den Grundstückskauf – von wem sie kam, sei ihr nicht bekannt. Die Beschwerde habe den Kaufpreis als überhöht in Frage gestellt, der Kreis habe eine Stellungnahme der Stadt angefordert. „Ich wollte das Ergebnis abwarten“, sagte Schulze nun zu ihrer nicht geleisteten Unterschrift.
Ein Streitpunkt zwischen Schulze und Stadtrat war auch die Erstellung eines Wertgutachtens zu dem Grundstück, das die Stadt – offenbar Schulze – in Auftrag gab. Auf Fragen dazu aus dem Stadtrat antwortete die Bürgermeisterin aber zunächst unzureichend. Schließlich bestätigte sie die Existenz des Wertgutachtens, auch gegenüber dieser Zeitung: „Ja, es gibt eins.“ Ihre zunächst ausweichenden Antworten erklärte sie damit, das Gutachten sei für „interne Zwecke“ angefertigt worden. Der Inhalt sei aber so, dass sie unterschreiben könne. Zudem habe sie im nichtöffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung „so viel Unterstützung erfahren, dass ich mich gestärkt sehe, jetzt zu unterschreiben“.
Die Kritik von Fors-Park-Fraktionschef Steinbach, die Kommunalaufsicht überschreite mit ihrem Vorgehen ihre Kompetenzen, hat der Rheinisch-Bergische Kreis in einer Stellungnahme zurückgewiesen: Im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht habe die Kommunalaufsicht „darüber zu wachen“, dass „die Kommunen sich an geltendes Recht halten“. Dazu gehöre laut Gemeindeordnung die Pflicht, „sparsam und wirtschaftlich zu handeln“. Für den geplanten Grundstückskauf sei daher „ein Verkehrswertgutachten erforderlich“, ein solches liege „bislang nicht vor“ – auf die Bestätigung Schulzes, dass die Stadt ein Gutachten in Auftrag gab, geht der Kreis damit nicht ein.