AboAbonnieren

Sexueller Missbrauch von KindernVorwürfe gegen Kita-Mitarbeiterinnen in Burscheid

Lesezeit 3 Minuten
In einer Kita stehen Kinderschuhe vor einem Regal.

Eine Garderobe in einer Kita (Symbolbild)

Zwei Erzieherinnen sollen Kinder in Burscheider Einrichtung sexuell missbraucht haben. Die Beschuldigten erstatteten Anzeige wegen Verleumdung.

In einer Kindertagesstätte in Burscheid im Rheinisch-Bergischen Kreis haben Eltern zwei Erzieherinnen vorgeworfen, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben und Strafanzeige gegen sie erstattet. Das bestätigte Christoph Gilles, Pressesprecher der Kölner Polizei gegenüber der Rundschau. „Die beschuldigten Erzieherinnen haben ihrerseits eine Anzeige wegen Verleumdung aufgegeben.“

Die Polizei sei am Montag, 27. Februar in die Kita im Rheinisch-Bergischen Kreis gerufen worden und habe dort Strafanzeige aufgenommen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Man müsse sich erst einen genauen Überblick verschaffen und könne noch keine konkreten Angaben machen. Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Kölner Polizei seien angelaufen. Beim Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger der Kita Sonnenblume hieß es, es sei nicht bekannt, wie viele Kinder genau den Vorwürfen zufolge von sexuellem Missbrauch betroffen sein könnten. Der Verdacht sei von mehreren Eltern geäußert worden und beziehe sich auf Kinder aus mehreren Familien, sagte ein Caritas-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. In der Kita würden rund 110 Kinder betreut.

Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst, aber auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung.
Kaspar Müller-Bringmann, Pressesprecher der Caritas im Rheinisch-Bergischen Kreis

Kaspar Müller-Bringmann, Pressesprecher der Caritas im Rheinisch-Bergischen Kreis, sagt: „Wir sind sehr betroffen über die Angelegenheit.“ Als die Vorwürfe bekanntwurden, habe man umgehend Schritte eingeleitet, also das Kreisjugendamt, das Landesjugendamt und den Kinderschutzbund informiert. Die beiden Frauen, die dort als Erzieherinnen arbeiten, seien vom Dienst freigestellt. Müller-Bringmann betont: „Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst, aber auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung.“ Besonders erstaune ihn, dass ausgerechnet diese Kita von einem solchen Vorfall betroffen sein soll. „Man kann schon sagen, dass es sich um eine Vorzeige-Kita handelt. Die Aktivitäten und pädagogischen Angebote gehen weit über das übliche Angebot hinaus.“ Die Caritas hat für ihre Kitas im Rheinisch-Bergischen Kreis Kita ein eigenes Kinderschutzkonzept. Das beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch in der Einrichtung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihr Wohl gefährdet ist.

Landesjugendamt kann Erzieherinnen vom Dienst freistellen

Wenn in einer Kita etwas, passiert, dass das Wohl des Kindes gefährden kann, ist das ein meldepflichtiges Ereignis, bei dem das Landesjugendamt informiert wird. Till Döring, Pressesprecher vom Landschaftsverband Rheinland, erklärt, dabei komme es immer darauf an, was genau vorgefallen sei. Das LVR listet etwa Aufsichtspflichtverletzungen und unangemessenes Erziehungsverhalten ebenso wie sexuelle Übergriffe und Gewalt. Auch strukturelle und personelle Rahmenbedingungen können meldepflichtig sein. „Wenn uns so ein „besonderes Vorkommnis“ gemeldet wird, reagieren wir den Umständen entsprechend“, sagt Döring. Je nach Schwere des Falls könne das eine Beratung oder eine Vereinbarung sein, um die Umstände im Betrieb zu verbessern.

„Geht es allerdings um schwere Fälle wie Gewalt oder Kindesmissbrauch, kann das Landesjugendamt auch veranlassen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nicht mehr alleine im Dienst sein darf oder direkt ein Betätigungsverbot bekommt.“ Das könne auch ausgesprochen werden, wenn die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. „Die Aufgabe vom Jugendamt ist es, sicherzustellen, dass die Gefahr gebannt ist.“ Und wenn sich am Ende rausstellt, dass die Vorwürfe nicht zutreffen? „Wenn jemand unschuldig ist, steht es ihm natürlich frei, weiterhin dort zu arbeiten.“ (mit dpa)