Strafrechtlich ist der Mann für die gefährliche Körperverletzung nicht verantwortlich zu machen, denn die Gewalttat war die direkte Folge einer Psychose.
ProzessTroisdorfer muss nach Messerattacke auf eigene Mutter dauerhaft in Psychiatrie
Am 2. September 2023 hatte ein „völlig verwahrloster und gehetzt wirkender Mann“ mit einem Messer auf seine eigene Mutter eingestochen. So skizzierte der Vorsitzende des Bonner Schwurgerichts am Dienstagmittag die Tat eines 50-jährigen Troisdorfers, dessen unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik die Richter soeben angeordnet hatten. Strafrechtlich ist der Mann für die gefährliche Körperverletzung nicht verantwortlich zu machen, denn die Gewalttat war die direkte Folge der paranoid-halluzinatorischen Psychose, unter der der 50-Jährige leidet.
Die Richter hatten im Laufe des Verfahrens Aufnahmen von Bodycams gesichtet, die von den nach der Tat herbeigerufenen Polizisten getragen wurden und dank derer sie sich ein gutes Bild von dem Täter zum Zeitpunkt kurz nach der Attacke verschaffen konnten. Zu dem visuellen Eindruck passte auch die Tatsache, dass der Mann nach dem Messerstich völlig ausrastete und seinen Kopf so heftig gegen die Scheibe eines geparkten Autos gestoßen hatte, dass das Glas zerbrach.
Von einer Aussetzung der Unterbringung auf Bewährung hält der Psychiater noch nichts
Man könne sich tatsächlich fragen, ob es sich dabei um denselben Mann handele, der nun vor ihm sitze, sagte Reinhoff an den soeben Verurteilten gewandt. „Sie wirken wie ein anderer Mensch!“ Das sei der Medikation geschuldet, die der Troisdorfer seit seiner zunächst vorübergehenden Unterbringung in der Klinik für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen erhält.
Alles zum Thema Landschaftsverband Rheinland
- Inklusion Nettersheimer Prinz sammelt Spenden für rollstuhlgerechten Karnevalswagen
- Sozialarbeit in Oberberg Hilfe für Menschen, die als „Systemsprenger“ abgestempelt sind
- Neues Heim für die Akten Kaller Gemeindearchiv im Geschäftshaus Nord kann bezogen werden
- Vorträge zur NS-Zeit Forschung über Zwangsenteignung jüdischer Oberberger vorgestellt
- Finanzen Bürgermeister im Kreis Euskirchen schlagen Alarm: Kommt der Kommunal-Soli?
- Raummisere Kreis Rhein-Berg will kurzfristig Gebäude für neue Förderschule mieten
- Wegen Wasserschaden Keldenicher Kita muss für sechs Monate in Container umziehen
Und in der Tat hatte der ärztliche Leiter der Klinik, Stephan Roloff-Stachel, dem Mann als Sachverständiger attestiert, dass er inzwischen ein echter Musterpatient sei. Zuvor litt der Mann an mannigfaltigen Wahnvorstellungen: So glaubte er daran, dass seine linke Körperhälfte von dem russischen Präsidenten Vladimir Putin besessen sei, während in seiner rechten Seite der CIA das Sagen gehabt habe. Nur in diesem Kontext sei auch die Gewalttat gegen seine Mutter zu erklären, zu der der Troisdorfer ein zwar nicht immer ganz spannungsfreies aber insgesamt gutes Verhältnis gehabt habe.
So gut die Medikamente inzwischen auch wirken – von einer Aussetzung der Unterbringung auf Bewährung hielt der Psychiater noch nichts. Dementsprechend sah auch das Gericht, dass sich die Behandlung erst noch bewähren müsse. „Ihre Medikation muss jetzt auf Strasstauglichkeit geprüft werden“, gab Reinhoff dem Beschuldigten mit auf den Weg. Denn der 50-Jährige befindet sich derzeit in der Essener Psychiatrie unter einer Art „Käseglocke“, wie es Roloff-Stachel ausgedrückt hatte.
Bis kurz vor der Tat hatte der Mann auf der Straße gelebt
Er lebt in einem eigenen Zimmer und das Klinikpersonal versucht Stress möglichst fern von ihm zu halten. Ein Setting, das so nach einer Entlassung wohl kaum aufrechtzuerhalten wäre. Bis kurz vor der Tat hatte der Mann auf der Straße gelebt, seine Mutter soll ihm kurzfristig Unterschlupf gewährt haben. Als nahe Angehörige musste sie nicht gegen ihren Sohn aussagen und im Verlauf des Verfahrens machte sie auch von diesem Recht Gebrauch.
Dass der Mann aber derzeit zumindest potenziell eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte, konnte auch sein Anwalt Fabian Kierdorf nicht ganz von der Hand weisen. Dementsprechend hatte er in seinem Plädoyer eine Einweisung nicht völlig abgelehnt, sondern nur ein „gerechtes Urteil“ gefordert.