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ProzessChemielaborantin attackiert drei Frauen bei Karnevalsfeier in Niederkassel

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Die Anti-Gewalt-Bank vor dem Siegburger Amtsgericht.

Die 34-Jährige griff in der Kneipe Frauen an, ihr Lebensgefährte mischte mit. Vor Gericht zeigten sie sich ernüchtert.

Die drei Freundinnen wollten nur friedlich-fröhlich Karneval feiern, trafen sich an dem Freitag vor dem Rosenmontag in einer Kneipe im Niederkasseler Ortskern. Dort brach aus nichtigem Grund eine 34-Jährige einen Streit vom Zaun. Und ihr Lebensgefährte mischte mit. Das Pärchen musste sich jetzt wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Offenbar waren die Angeklagten erheblich alkoholisiert, konstatierte der Staatsanwalt. In der vollen Eckkneipe hatte eine der drei Freundinnen den Stuhl der 34-Jährigen genommen, ohne zu fragen. Das erboste die Chemielaborantin so sehr, dass sie die Kontrahentin schubste.

Vor der Kneipentür in Niederkassel-Ort eskalierte der Streit

Diese suchte das Weite, doch die 34-Jährige folgte ihr vor die Tür, wo der Streit eskalierte. Die Angeklagte beschimpfte die andere unflätig, als diese dann versuchte, die Aggressive mit ihrem ausgestreckten Arm auf Abstand zu halten, zerkratzte die Angreiferin ihr das Gesicht und zog sie an den Haaren.

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Zudem griff dann auch ihr Partner ein und schubste die Geschädigte weg. Dann packte er sie am Kopf, zog sie zu Boden und schlug mehrfach auf ihren Rücken und ihren Hinterkopf. Eine Freundin, die ihr zur Hilfe kommen wollte, geriet ebenfalls ins Visier des Stadtwerke-Mitarbeiters; der Angeklagte schlug ihr ins Gesicht.

Pärchen zeigte sich vor dem Siegburger Amtsgericht ernüchtert und einsichtig

Vor Gericht zeigte sich das Pärchen ernüchtert und einsichtig. Sie hätten einen Fehler gemacht, es tut ihnen leid. Vermutlich habe sich der Konflikt aufgrund des Alkoholkonsums so hochgeschaukelt. Ganz genau könnten sie sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern, klar sei aber: Sie seien Schuld.

In einem Rechtsgespräch auf Vorschlag des Staatsanwalts hatten die beiden Anwälte ein umfassendes Geständnis in Aussicht gestellt, das dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme mit Vernehmung der drei Freundinnen und einer weiteren Zeugin ersparte.

Die beiden nicht vorbestraften Angeklagten behalten ihre weiße Weste: Das Verfahren wegen Beleidigung und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung stellte Richter Dr. Alexander Bluhm vorläufig ein gegen Zahlung einer Geldbuße. Das sei möglich, da die beiden Geschädigten keinen erheblichen Verletzungen davontrugen, erläuterte der Staatsanwalt.

Als Auflage müssen sie jeweils eine Geldbuße von 300 Euro zahlen. Das Geld fließt allerdings an die Landeskasse, und nicht an die geschlagenen Frauen. Die müssten etwaige Ansprüche in einem Zivilverfahren geltend machen. Die Verfahrenskosten, wenige hundert Euro, trägt ebenfalls die Landeskasse. Ihre Auslagen, wie das Honorar für die Strafverteidiger, müssen die Angeklagten aber selbst zahlen.

Erst wenn die Geldbuße komplett gezahlt ist, wird das Vergfahren eindgültig eingestellt. Bleiben sie die Summe schuldig, wird das Verfahren wieder aufgenommen. „Dann machen wir die komplette Beweisaufnahme“, so der Richter, „und sprechen ein Urteil.“