Windeck/Waldbröl – Vier eher dürftig gepflegte Cannabis-Pflanzen sind einer 35-Jährigen aus einem Windecker Dörfchen zum Verhängnis geworden. 100 Tagessätze zu je zehn Euro, die auch mit gemeinnütziger Arbeit abgegolten werden könnten, lautete das Urteil des Waldbröler Schöffengerichtes gegen die ehemals selbstständig arbeitende Frau, die ein Kind hat und von Hartz IV lebt.
Das Verfahren gegen den 38-jährigen Nachbarn, einen Handwerker aus dem gleichen Haus, der die Pflanzen bei Abwesenheit ebenfalls gegossen hatte, stellte das Gericht gegen Zahlung von 1000 Euro an „Die Windecker Jugend“ ein.
Windeck: Hinweis einer Nachbarin rief die Polizei auf den Plan
Die Pflanzen hätten nebst Dünger eines Tages vor ihrer Haustür gestanden, erklärte die 35-Jährige. Da sie gern mit Körperölen für den Hausgebrauch experimentiere, habe sie sie gegossen, um sie später zu verarbeiten. Eine Nachbarin habe sie dann angesprochen, woraufhin sie die Töpfe mit ihrem Nachbarn auf den Speicher gebracht habe.
Ein Hinweis der Nachbarin hatte schließlich die Polizei auf den Plan gerufen. Gutachter hatten ausgerechnet, wie viel Ertrag die Pflanzen hätten bringen können, wenn sie weiter gepflegt worden wären. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte ihre Anklage mit dieser „nicht geringen Menge“ begründet. Am Ende bewertete auch die Staatsanwältin die Aussagen der Frau, nur an Heilkunde gedacht zu haben, als glaubhaft und forderte 180 Tagessätze zu zehn Euro als Strafe.
Cannabis-Planzen: Anwalt spricht von „dilettantischer Pflege“
„Weiche Drogen, kein Konsum, keine Abgabe und lediglich Kosmetik“, fasste der Anwalt der Frau zusammen. Dazu komme schlechte Qualität der Pflanzen und die eher dilettantische Pflege. „Maximal 40 Tagessätze“, lautete seine Rechnung.
Richter Carsten Becker stellte fest, er wundere sich, dass der Fall überhaupt vor dem Schöffengericht gelandet sei. Für ein mildes Strafmaß sah das Gericht allerdings keinen Anlass – zumal die Angeklagte nach eigenem Bekunden durchaus immer wieder die Pflanzen mit dem Gedanken gegossen hatte, etwas Verbotenes zu tun.