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Windecker rief die PolizeiSohn versteckt Drogen in Gästezimmer – Bewährungsstrafe

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Das Amtsgericht in Waldbröl.

Windeck – Ein handfester Streit mit dem Vater hat einem 37 Jahre alten Mann aus Windeck vor dem Waldbröler Schöffengericht anderthalb Jahre Gefängnis auf Bewährung eingebracht. Der Vater hatte Ende November 2021 wegen des Streits die Polizei gerufen.

Die hatte schlichtend eingegriffen und den Sohn des Grundstücks verwiesen. Anschließend hatte der Senior die Beamten in das Zimmer geführt, in dem der Sohn damals als Gast übernachtete. „Da sollten wir mal gucken“, berichtete ein Beamter als Zeuge.

Schon der Geruch habe intensiv auf Drogen hingewiesen. Weil sie nicht nur die Zustimmung des Wohnungseigentümers, sondern sogar dessen ausdrücklichen Wunsch vernommen hatten, durchsuchten die Polizisten den Raum.

Wohnung in Windeck: Polizei findet Marihuana und Amphetamine

In einer Tüte hinter dem Bett fanden sie unter anderem 474 Gramm Marihuana und 82 Gramm Amphetamine sowie 30 leere Tütchen mit Druckverschluss. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte den Mann wegen Drogenbesitzes und -handels angeklagt.

Der 37-Jährige, der von seiner Familie getrennt lebt und gerade erst wieder beginnt, Kontakt aufzubauen, ließ durch seinen Anwalt mitteilen, die Fakten seien richtig. Sein Mandant habe seit dem 14. Lebensjahr ein Suchtproblem und habe es „mehr oder weniger gut unter Kontrolle“.

Angeklagter leugnet Drogenhandel

Derzeit lebt der Windecker von Hartz IV. Mehrere Ausbildungen hat er abgebrochen. Sport kann er wegen einer Verletzung nicht mehr treiben, Hobbys hat er nicht. „Ich bin an einem Tiefpunkt angekommen“, sagte er.

Von Drogenhandel aber könne keine Rede sein. Er habe höchstens an ein oder zwei Freunde mal etwas „abgedrückt“. Der Vater verweigerte vor Gericht jegliche Zeugenaussage und beantragte, bisherige Aussagen aus der Akte zu streichen.

Richter äußerte Zweifel an Rechtmäßigkeit von Durchsuchung

Die Staatsanwältin sah alle Anklagepunkte bestätigt und forderte ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung. Sein Mandant sei bereit zu einer Therapie, sagte der Verteidiger. „Ich möchte nur in Zukunft meine Kinder öfter sehen und mit meiner Familie in einem guten Verhältnis leben“, betonte der Angeklagte.

Die gefundene Menge überschreite das Erlaubte mehrfach. Es habe einen Wert von rund 5000 Euro, was für einen Mann ohne Arbeit nicht ohne Handel zu finanzieren gewesen sei, begründete Richter Carsten Becker das Urteil, mit dem er knapp unter der Forderung der Staatsanwältin blieb.

Allerdings wäre es ohne Geständnis „sehr schwierig geworden“, dem Angeklagten den Besitz der Drogen nachzuweisen, zumal der Vater seine Aussagen zurückgezogen habe.

Becker äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung ohne richterliche Anordnung, weil der Angeklagte und nicht der Vater die Verfügungsgewalt über das Zimmer besessen habe. Die Zukunftsprognose sei „nicht so toll“. Becker: „Wir geben Ihnen die Chance.“