Die Bezirksregierung sah sich nicht einmal bemüßigt, eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft in Gang zu setzen. Eine vertane Chance.
Kommentar zur Schulkonto-AffäreUntätigkeit der Bezirksregierung ist skandalös
So einen Arbeitgeber hätte wohl jeder gern. Da macht die Geschäftsführung über Jahre Fehler mit finanziellen Folgen, verliert die Übersicht über die Konten der Firma. Und die Vorgesetzten gehen davon aus, dass alles aus Versehen und ohne böse Absicht geschehen ist.
Sogar ein Prüfbericht, der Verstöße gegen das Haushaltsrecht und eklatante Fehlbuchungen feststellt, setzt kaum mehr in Gang als moderierte Gespräche, Absprachen und den gemeinsamen Willen, dass in Zukunft alles besser laufen wird. Die Feststellung, dass niemand vorsätzlich etwas Böses tun wollte, reicht, um personalrechtliche Konsequenzen erst einmal hintenan zu stellen.
Experten schütteln über Standpunkt der Bezirksregierung den Kopf
Der juristische Laie wundert sich, aber auch Experten schütteln den Kopf. Sollte das bei der Polizei auch so sein? Reicht meine fehlende Absicht, um mich vor der Strafe zu bewahren, wenn ich mit 50 durch die 30er-Zone gefahren bin?
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In Windeck ist von Unterschlagung keine Rede und bislang auch noch nicht von persönlicher Bereicherung. Dennoch erinnern wir uns an die Verkäuferin, die wegen eines unterschlagenen 60-Cent-Pfand-Bons verurteilt wurde.
Schulkonto Windeck: Prüfung kam erst nach Berichterstattung in Gang
Die Bezirksregierung sah sich nicht einmal bemüßigt, die Schulkonto-Affäre weit unterhalb der Schwelle einer Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Bonn prüfen zu lassen. Dabei hätte genau das schon vor zwei Jahren Klarheit für alle Beteiligten bringen können, Schulleitung, Kollegium und Eltern.
Stattdessen begnügte sich der Regierungspräsident – damals die Regierungspräsidentin – und die Behörde mit der Rolle des abwartenden Moderators. Dass erst die öffentliche Diskussion über das Schulkonto die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief und die Prüfung in Gang setzte, ist der eigentliche Skandal.