„Die Aufarbeitung des Vorgangs noch nicht abgeschlossen“, sagt die Bezirksregierung im Interview zu den Vorgängen an der Windecker Schule.
InterviewWarum die Bezirksregierung Jahre für Beurteilung der Schulkonto-Affäre braucht
Als Schulträger der Gesamtschule Windeck ist die Gemeindeverwaltung für die materiellen Belange zuständig. Dienstvorgesetzter der Lehrer und damit auch der Schulleitung ist die Bezirksregierung in Köln. Auf Fragen von Stephan Propach antwortete dort der stellvertretende Pressesprecher Dirk Schneemann.
Wie kann die Bezirksregierung die Widersprüche zwischen der Erklärung der Schule auf deren Internetseite und dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (Gpa) erklären?
Dirk Schneemann: Die schulfachliche Aufsicht hat bei der Vorlage für den Homepagetext hinsichtlich Formulierungen beraten und unterstützt. Ein Unterstützungsangebot, das auch von vielen anderen Schulen im Regierungsbezirk gerne und regelmäßig zu den unterschiedlichsten Themen in Anspruch genommen wird. Die Richtigkeit der Aussagen verantwortet die Schulleitung, die ihre Position auf der schuleigenen Homepage darstellt.
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Warum dauert die „dienstrechtliche Beurteilung der Schulleitung“ durch die Kölner Bezirksregierung inzwischen mehr als drei Jahre?
Die Bezirksregierung hat auf der Basis des Prüfberichts ein Gespräch mit der Schulleitung geführt. Die Schulleitung hat sofort volle Unterstützung bei der Aufarbeitung des Schulkontos zugesagt. Ein absichtliches Fehlverhalten der Schulleitung war nicht erkennbar, so dass eine dienstrechtliche Überprüfung des Schulleitungshandelns nicht im Vordergrund stand.
Auf Betreiben der Bezirksregierung hat in der Schule ein Gespräch mit dem Schulleitungsteam und dem Schulträger unter Moderation der Schulaufsicht stattgefunden, in dem vereinbart wurde, wie zukünftig das Konto geführt wird und wie der Aufarbeitungsprozess ablaufen soll. Dieses Gespräch verlief zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
Warum hat die Bezirksregierung die Gemeinde Windeck nicht bei der Prüfung des Schulkontos der Gesamtschule unterstützt?
Die Kontoprüfung ist durch die Gpa erfolgt. Die Bezirksregierung hat die Gemeinde bei der Aufstellung von Regeln zur Führung des Schulkontos unterstützt.
Warum hat die Gemeindeverwaltung die Gpa beauftragt und nicht die Bezirksregierung? War die Bezirksregierung nicht in der Lage, selbst zu prüfen?
Die Bezirksregierung ist nicht zuständig für die Prüfung von Schulkonten. Dies ist eine Aufgabe der Kommune.
Reicht die Qualität des Gpa-Berichtes für eine personalrechtliche Beurteilung nicht aus? Enthält er womöglich Fehler, die eine personalrechtliche Beurteilung nicht zulassen?
Ob dienstrechtliche Belange berührt sind, hängt nicht vom Gpa-Bericht ab, sondern davon, ob ein absichtliches Fehlverhalten der Schulleitung vorliegt. Da die Aufarbeitung des Vorgangs noch nicht abgeschlossen ist, wird diese Frage erst beantwortet werden können, wenn alle Punkte des Gpa-Berichts abgearbeitet worden sind.
Die Schulleitung arbeitet intensiv daran, das Schulkonto gemeinsam mit dem Schulträger in Ordnung zu bringen, und hält die neu abgesprochenen Regeln zur Kontoführung ein.
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