Prozess wegen KinderpornografieWindecker soll 45.000 Dateien besessen haben
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Windeck/Waldbröl – Ein Windecker muss sich vor dem Schöffengericht in Waldbröl wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie verantworten. Der 53-Jährige soll über mehrere Jahre hinweg sowohl kinderpornografische Bilder als auch Videodateien im größeren Ausmaß besessen und laut Anklage im Internet verschickt haben.
Bei Durchsuchungen der Privat- und Geschäftsräume des Mannes, unter anderem in Eitorf, wurden zwischen 2017 und 2019 auf mehreren Notebooks, Mobiltelefonen und einer externen Festplatte mehr als 45.000 Dateien sichergestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zeigt das Material hauptsächlich Mädchen im Kindesalter bei zum Teil eindeutigen sexuellen Handlungen, allein oder mit Erwachsenen.
Angeklagter will sich das illegale Material kostenlos heruntergeladen haben
Der Angeklagte räumte am ersten Verhandlungstag ein, die Dateien besessen zu haben. Das Material habe er sich kostenlos im Internet heruntergeladen, auch von Seiten des Darknets. Auf Nachfrage der Staatsanwältin gab der Mann an, niemals an Tauschbörsen für die Darstellung von Kindesmissbrauch teilgenommen zu haben.
Für sich habe er das Problem der Pädophilie erkannt und wolle sich professionelle Hilfe suchen. Lange habe er seine Neigung kontrollieren können. In den vergangenen Jahren jedoch hätten persönliche Probleme wie der Tod naher Angehöriger, Verlust von Arbeit und Wohnung und falsche Freunde zu psychischem Druck und Depressionen geführt.
Die Kinderpornografie, so der Windecker, sei eine Art Ventil gewesen. Er beteuerte, einen Schlussstrich ziehen zu wollen. Er habe seit den Durchsuchungen keine Kinderpornografie mehr genutzt. Das sei ihm nicht leicht gefallen, und er wisse, dass er Hilfe brauche. In der Rückschau belaste ihn die Sache seelisch, auch weil es ihm für die Kinder leidtue.
Der Vorsitzende Richter Carsten Becker merkte an, dieser Fall steche aus vergleichbaren Verfahren schon aufgrund des Umfangs an Material heraus. Die Frage, ob der Angeklagte früher schon professionelle Hilfe zur Behandlung seines Problems gesucht habe, musste dieser jedoch verneinen.
Angeklagter bestreitet Material an andere verschickt zu haben
Hinsichtlich der Verbreitung von Kinderpornografie widersprach der 53-Jährige der Anklage. Er betonte, keine Dateien per E-Mail an Dritte verschickt zu haben. Stattdessen habe er sich Dateien von einem Mailkonto auf ein anderes selbst zukommen lassen, um sie von einem Speichermedium auf ein anderes zu übertragen. Um dies zu klären, setzte der Richter einen zweiten Verhandlungstermin Ende April an. Der für die Beweisaufnahme zuständige Polizist wird als Zeuge geladen.
Bei Besitz von Kinderpornografie kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. Bei der Weiterverbreitung kann die Strafe bis zu fünf Jahre betragen.