Fünf GesetzesverstößePolizei stellt betrunkenen Windecker nach Fluchtversuch
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Windeck – Ein Windecker Autofahrer hatte in der Nacht zu Donnerstag aus seiner Sicht offenbar gleich mehrere gute Gründe, vor der Polizei zu fliehen, als diese ihn kurz vor Mitternacht für eine Kontrolle anhalten wollten. Nach Angaben der Beamten fiel ihnen auf der Bahnhofstraße in Windeck gegen 23:20 Uhr ein grauer Kleinwagen auf, der von der Straße in den Hohlweg abbog.
Als die Polizisten den Autofahrer mit Haltesignalen zum Stoppen bringen wollten, fuhr dieser zügig auf einen Parkplatz und versuchte mit seiner Beifahrerin zu flüchten. In einem nahegelegenen Gebüsch stellten die Polizisten die Beiden jedoch.
Der 42-jährige Windecker gaukelte den Polizisten zunächst vor, dass er nicht zu dem Kleinwagen gehöre. Er habe im Gegenteil zwei Personen gesehen, die durch das Gebüsch geflüchtet seien. Nachdem die Beamten jedoch die Bankkarte des 42-Jährigen auf dem Fahrersitz fanden, gab er zu, das Fahrzeug gefahren und auf dem Parkplatz abgestellt zu haben.
Es stellte sich dann heraus, dass der Windecker keinen Führerschein hat. Zudem roch der Mann nach Alkohol, was der Alkoholtest bestätigte. Das Gerät zeigte einen Wert von knapp 1,7 Promille an. Zu allem Überfluss hatte der 42-Jährige auch noch Drogen zu sich genommen. Das förderte ein weiterer Test zutage.
Darüber hinaus zeigte sich, dass das Siegel auf dem Kennzeichen des Autos gefälscht war, als die Beamten das Fahrzeug näher begutachteten. Zu guter Letzt fanden sie bei dem Windecker auch noch eine kleine Verpackung mit einer pulverförmigen Substanz. Der Verdächtige gab umgehend zu, dass es sich dabei um Drogen handele.
Die Polizisten untersagten ihm die Weiterfahrt. In einem Krankenhaus wurde ihm eine Blutprobe wegen des mutmaßlichen Alkohol- und Drogenkonsums entnommen. Die Kennzeichen und die Drogen stellten die Beamten sicher.
Der Windecker muss sich jetzt wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. (ps)