Rhein-Erft-Kreis/Lützerath – Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Klarheit geschaffen: RWE Power darf im kleinen Dorf Lützerath Häuser abreißen und Bäume roden. Der Ort liegt unmittelbar an der Abbaukante des Tagebaus Garzweiler im Kreis Heinsberg. Nachdem das Urteil am Montag bekannt wurde, hat die Initiative „Lützerath lebt“ massiven Widerstand angekündigt. Die Aktivistinnen und Aktivisten teilten mit, sie würden „sich in selbstgebauten Hütten auf den Wiesen, in Baumhäusern und auf Hausdächern gemeinsam mit den Dorfbewohnerinnen und -bewohnern den Rodungsmaschinen und Bulldozern in den Weg stellen“.
Aktivisten wollen im April gegen Braunkohletagebau vor Lützerath protestieren
Die Initiative erwartet außerdem Tausende Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Großdemonstration mit den Organisationen „Fridays for Future“, „Ende Gelände“ und „Alle Dörfer bleiben“ am 23. April gegen den Braunkohlentagebau vor Lützerath. Der Konflikt sei mit der Gerichtsentscheidung nicht befriedet. „Das Urteil ist komplett aus der Zeit gefallen“, sagt David Dresen von „Alle Dörfer bleiben“. „Klimaschutz hat in der Begründung des Gerichts überhaupt keine Rolle gespielt.“
Die Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Kathrin Henneberger (Grüne) erneuerte ihre Forderung nach einem Moratorium für Lützerath. „Es liegt an der Politik, Lützerath zu retten“, sagte Henneberger. Landwirt Eckardt Heukamp habe ihre volle Solidarität.
Heukamp war einer der Antragsteller des Eilantrags beim OVG gegen eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde. Er ist der letzte verbliebene Landwirt im Ort. „Ich werde doch jetzt nicht meine Kisten packen und gehen“, sagt Heukamp. Allen sei klar, dass der Kohleausstieg für den Klimaschutz vorgezogen werde und es deshalb eine neue Leitentscheidung brauche.
„Warum sollte ich gehen, wenn sich in ein paar Monaten herausstellt, dass mein Dorf bleiben kann?“ Von der Landesregierung erwarte er ein Moratorium, dass Lützerath nicht angetastet werde, bis es eine neue Leitentscheidung gebe.
Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Begründung darauf verwiesen, dass die Abwägung der Bezirksregierung Arnsberg nicht zu beanstanden sei und dass die Anträge des Landwirts und zweier Mieter weitgehend klimapolitische Forderungen enthielten, die sich an den Gesetzgeber richteten. Am Verwaltungsgericht Aachen sind noch weitere Klagen gegen Enteignungen und Besitzeinweisungen anhängig.