Kerpen und RWE Power trafen eine Vereinbarung hinter verschlossenen Türen. Korruptionsvorwürfe folgten. Ein neues Rechtsgutachten kommt zu einem anderen Schluss.
Vereinbarung mit RWEStadt Kerpen lässt Vorwürfe zum Abkommen prüfen – keine Korruption
Von einem Geheimvertrag war die Rede, von einer „gefährlichen Nähe zur Korruption“. Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Kerpen und RWE Power sorgte vor wenigen Wochen für hitzige Diskussionen. Bürgermeister Dieter Spürck (CDU) hat die Vorwürfe nun rechtlich prüfen lassen.
„Der Vorwurf, hier sei die Stadt sehr nah an der Korruption, ist falsch“, teilte Spürck dem Stadtrat mit. Das habe eine Kanzlei bestätigt, die auf Strafrecht spezialisiert sei. In der Bewertung der Juristen heißt es unter anderem: Die Rahmenvereinbarung stelle eine „unverbindliche Absichtserklärung dar“. Konkrete Gegenleistungen seien nicht herleitbar. Auch ist das Thema nach Ansicht der Juristen transparent im Rat der Stadt behandelt worden.
Die Rahmenvereinbarung ist kein Geheimvertrag
Spürck belegte das damit, dass die 2017 noch nichtöffentliche Rahmenvereinbarung drei Jahre später im öffentlichen Teil behandelt wurde. Wer im Ratsinformationssystem „Rahmenvereinbarung“ suche, finde sie. Die Rahmenvereinbarung findet sich im Juni 2020 sowohl versteckt unter einem Tagesordnungspunkt im Planungsausschuss als auch einem im Stadtrat. Die Kosten der Rechtsberatung beziffert der Bürgermeister auf 50.000 Euro.
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Nicht einverstanden mit Spürcks Ausführungen waren die Grünen, die die Debatte mit dem WDR angestoßen hatten. Über Inhalte lasse sich streiten, sagte Peter Abels, Vorsitzender der Kerpener Grünen-Ratsfraktion. „Was dieses Sommertheater aber zu einem langen Sommertheater gemacht hat, ist aus meiner Sicht das Verhalten des Bürgermeisters.“ Die Reaktion auf die Medien finde er noch verwerflicher. Er sehe darin „die Rechtfertigung des Begriffs Lügenpresse mit juristischem Anstrich“.
Auch diese Zeitung berichtete über die Rahmenvereinbarung. In einem Gespräch mit der Redaktion bestätigte der Kölner Rechtsexperte Dr. Markus Ogorek im Juli, dass die Vereinbarung selbst nicht zu beanstanden sei. Dass sie zunächst aber nichtöffentlich behandelt wurde, bewertete Ogorek als zumindest rechtlich fragwürdig.