In Köln hat der Revisionsprozess gegen den Schützen (56) vom Tennisplatz in Kendenich begonnen.
Gericht verhandelt RevisionHürther feuerte sieben Schüsse ab und hofft jetzt auf kürzere Haft
Der verurteilte Schütze vom Tennisclub-Parkplatz Kendenich könnte bereits in 25 Monaten wieder auf freiem Fuß sein. Wäre da nicht der im Urteil vom 29. Juni 2023 angeordnete Maßregelvollzug.
Der beträgt in der Regel 36 Monate ohne die Aussicht auf Verkürzung wie die fünf Jahre und sieben Monate Gefängnis, wovon der Mann bei guter Führung tatsächlich nur zwei Drittel absitzen muss.
Bundesgerichtshof vermisst im Urteil klaren Zusammenhang zwischen Tat und Alkohol
Denn die Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr hatten der Angeklagte und sein Verteidiger Oliver Kleine rechtskräftig werden lassen. Nicht jedoch die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
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Dem Teilaufhebungsantrag gab der Bundesgerichtshof (BGH) statt. Das Landgericht habe den Zusammenhang zwischen der Alkoholsucht des Hürthers und seinem Attentat nicht hinreichend begründet, hieß es. „Die Revision zielt auf Bedingungen ab, unter denen mein Mandant bereit ist, eine Therapie zu machen“, erläuterte Verteidiger Kleine.
Der inzwischen 56-Jährige hatte am Sonntag, 30. Oktober 2022, sieben Schüsse auf die Freundin seiner Lebensgefährtin abgefeuert. Eine Kugel traf die Frau in den rechten Fußknöchel, eine zweite durchschoss den Oberschenkel. Das Motiv war Rache für die Unterstützung des Opfers bei der Trennung seiner Lebensgefährtin von dem Mann, der wegen häuslicher Gewalt einschlägig vorbestraft ist.
Eine neue Rechtslage hat die Hürden für den Maßregelvollzug zwischenzeitlich höher gelegt. Zu klären ist nun, ob die Diagnose des forensischen Gutachters Dr. Wolfgang Schwachullla, wonach wegen einer krankhaften seelischen Störung infolge von übermäßigem Alkoholkonsum von dem Mann weitere Taten unter Alkoholeinfluss zu erwarten seien, noch ausreichend ist.
Achte Kugel aus der verschwundenen Pistole hatte er nicht abgefeuert
Der Psychiater stuft den Mann nach wie vor als „sozial gefährlich“ für seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre Unterstützer ein, da er in enthemmtem Zustand aggressive Impulse nicht im Griff habe.
Andererseits konnte zur Tatzeit trotz rund zwei Promille Blutalkohol keine aufgehobene Einsichts- und Steuerungsfähigkeit festgestellt werden. Denn die achte Kugel aus der bis heute unauffindbaren Pistole hatte er nicht abgefeuert, und Zeugen bemerkten keinerlei Ausfallerscheinungen beim Entfernen vom Tatort.
Staatsanwaltschaft signalisiert Bereitschaft für Kompromiss
Dass der Angeklagte seit der Festnahme abstinent ist, also einschließlich U-Haft seit fast zwei Jahren, schien die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die an der Maßregelanordnung festhalten will, zu erweichen.
Auch der psychiatrische Gutachter, dem das Landgericht im ersten Prozess strikt gefolgt war, zeigte sich zumindest aufgeschlossen gegenüber einem möglicherweise positiven Führungsbericht aus der Justizvollzugsanstalt Köln.
Der Revisionsprozess wird am Mittwoch (14. August) fortgesetzt.