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80-Jährige in Heim erdrosseltAngeklagter aus Hürth schläft in Mordprozess immer wieder ein

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt das Gerichtsgebäude von der Vorderseite.

Im Landgericht Köln findet derzeit ein Prozess gegen einen Hürther statt, der beschuldigt wird, eine Heimbewohnerin getötet zu haben.

Ein 66-jähriger Heimbewohner soll eine 80-Jährige getötet haben. Das Gericht muss prüfen, ob der Angeklagte schuldfähig ist.

Zunächst keinen Hinweis auf Fremdverschulden sah der Notarzt, der am 25. Juni 2023 zu einer kollabierten 80-jährigen Bewohnerin ins Caritas-Seniorenzentrum St. Ursula gerufen wurde. Nach vergeblicher 30-minütiger Reanimation schien ein Blick in die Krankenakte die angenommene natürliche Todesursache infolge einer Halsschlagader-Verengung und Herzinsuffizienz zu bestätigen.

Erst die Leichenbeschauerin des hausärztlichen Notdienstes schöpfte Verdacht. Wie sie jetzt im Mordprozess gegen einen 67-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht aussagte, bemerkte sie auffällige Striemen am Hals und Einblutungen im Auge. „Für mich war klar: Das kann nur auf Strangulation zurückzuführen sein“, sagte die 44-Jährige.

Sie rief die Polizei. Einen ruhigen, geradezu bedächtigen Eindruck habe der jetzt Angeklagte auf ihn gemacht, berichtete der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm. Von sich aus habe der Mann erzählt, dass er mit der Verstorbenen in seinem Zimmer geraucht und eine Melone gegessen habe.

Mordprozess in Köln: Der Angeklagte machte noch keine Angaben

Plötzlich sei sie in ihrem Rollstuhl zum Balkon gefahren und dort in sich zusammengesackt. Daraufhin habe er sie im Rollstuhl auf den Flur gezogen und Hilfe geholt. „Für uns war er erstmal ein Zeuge“, berichtete der Polizeibeamte. Erst als bei der Kriminalpolizei die Informationen abgeglichen wurden, habe sich sein Status in den eines Tatverdächtigen geändert. Der Angeklagte hat vor dem Schwurgericht bisher keine Angaben zum Geschehen gemacht.

Die Indizien wiegen jedoch schwer, da am Tatwerkzeug, einer braunen Verbandsbinde, überwiegend seine DNA und zu einem geringeren Teil welche der Geschädigten gefunden wurden. Ein Hinweis auf ein mögliches Motiv ist die Aussage eines Pflegers, der Angeklagte habe mehrfach geäußert, dass er genervt sei, weil die gute Bekannte ständig Zigaretten bei ihm schnorre.

Untersuchung am Körper des Opfers schlossen ein sexuelles Motiv aus. Das Schwurgericht muss entscheiden, ob der Angeklagte, bei dem eine beginnende Demenz diagnostiziert wurde, überhaupt schuldfähig ist. Am zweiten der fünf Verhandlungstage nickte der 67-Jährige wiederholt ein und musste aufgeweckt werden, um der Sitzung folgen zu können. Der Prozess wird fortgesetzt.