Statt sich dem Zuhälter-Prozess zu stellen, schickte ein Rösrather ein Selfie, das ihn angeblich in der Klinik in Ägypten zeigt – Haftbefehl.
Tatort KölnGericht erlässt Haftbefehl gegen Rösrather in Zuhälter-Prozess
Die Vorwürfe gegen den jungen Mann, der offiziell in Rösrath seinen Wohnsitz hat, sind massiv. Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution lauten die Stichworte im Verfahren gegen den 23-jährigen. Nachdem er nicht zum Prozess erscheint, erlässt das Gericht Haftbefehl.
Zuvor ist an diesem Vormittag im Bensberger Jugendschöffengericht aber Warten angesagt. Zu Beginn liegt das an einem prächtigen Extrastau auf der A4, der fast alle Beteiligten zu spät kommen lässt, danach aber am Angeklagten Enver H. (Namen geändert) und seinem Verteidiger. Beide erscheinen nämlich nicht. Und Katja, die Zeugin der Anklage, auch nicht.
Zuhälter-Prozess: Selfie statt Attest
Enver H.s Bewährungshelferin gibt zu Protokoll, ihr Klient habe ihr ein Foto geschickt, das beweisen soll, dass er in einem ägyptischen Krankenhaus liege. Sie habe sofort geantwortet, dass das nicht ausreiche, sondern ein ärztliches Attest her müsse. Dabei sei es geblieben. Der Verteidiger von H. ist telefonisch nicht zu erreichen, auch nicht nach zehn Uhr, dem Beginn seiner Bürozeit.
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In Ermittlerkreisen dürfte Enver H. als ziemlich schäbiger und ausgebuffter Krimineller gelten. Heute soll es eigentlich um den Vorwurf gehen, dass er seiner Freundin, die er in einer Internet-Partnerbörse kennenlernte, übel mitgespielt habe. Er habe Schulden bei der Drogenmafia, habe er ihr vorgejammert, die bedrohten ihn und forderten 50.000 Euro. Er wisse nicht ein noch aus. Ob ihm die 18-Jährige nicht helfen könne?
Angeklagter alter Bekannter der Polizei
Das wollte Katja zwar, aber sich prostituieren, mit fremden Männern gegen Geld Sex haben, das wollte sie dann doch nicht. Immer weiter soll er Katja unter Druck gesetzt, sich selbst eine Waffe an den Kopf gesetzt und mit Selbstmord gedroht haben. Da bot sie sich dann schließlich doch auf einem Prostitutionsmarktplatz im Internet an und traf sich mit fremden Männern in einem Kölner Appartement.
Am Ende kamen ihm die Behörden auf die Schliche, leiteten ein Verfahren ein. Nicht das erste übrigens. Wegen Körperverletzung steht er unter Bewährung, in einem anderen Rotlichtverfahren in Köln musste ihn das Gericht aber freisprechen, nachdem die damalige Belastungszeugin einen Rückzieher gemacht hatte.
Auch die Zeugin kommt nicht zum Prozess
Einen Rückzieher gibt es aktuell aber auch im Bensberger Verfahren: Einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn hat Katja den Vorsitzenden Richter Ertan Güven über ihren Zeugenbeistand wissen lassen, dass sie jetzt auf den Kanarischen Inseln arbeite und nicht beabsichtige, für den Prozess nach Bensberg zu kommen.
Hat Katja Angst? Steht sie unter Druck? Ist sie wirklich auf den Kanaren? Der Staatsanwalt bringt Paragraf 230 Absatz 2 der Strafprozessordnung ins Spiel. Der lautet: „Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist.“ Das Gericht entscheidet sich für den Haftbefehl.