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GerichtRösrather in der Schweiz verhaftet – Bensberger Zuhälter-Prozess geplatzt

Lesezeit 3 Minuten
Eine Prostituierte wartet in ihrem Zimmer in einem Bordell auf Kundschaft.

Eine Prostituierte wartet in ihrem Zimmer in einem Bordell auf Kundschaft.

Erneut geplatzt ist in Bensberg der Prozess gegen einen mutmaßlichen Zuhälter aus Rösrath. Der 24-Jährige sitzt in der Schweiz in Haft.

Die deutsche Justiz tut sich schwer damit, einem 24-jährigen mutmaßlichen Zuhälter aus Rösrath den Prozess zu machen. Dem Mann werden Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution vorgeworfen. Zu dem für Donnerstag vor dem Bensberger Jugendschöffengericht angesetzten Prozess erschien Enver H. (Namen geändert) gleichwohl wie bereits vor einem Jahr nicht, sondern er blieb im Ausland.

Immerhin hatte der junge Mann dieses Mal einen triftigen Grund für sein Fernbleiben: Er sitzt aktuell in der Schweiz in Haft – zunächst nur wegen eines Verstoßes gegen das eidgenössische Aufenthaltsrecht, dann aber ebenfalls auch wegen des Verdachts auf Zuhälterei und Zwangsprostitution.

Angeklagter soll die Zuneigung des Opfers schamlos ausgebeutet haben

In Ermittlerkreisen dürfte Enver H. mehr denn je als ziemlich schäbiger und ausgebuffter Krimineller gelten. Seinem hiesigen mutmaßlichen Opfer Katja soll er in einer Internet-Partnerbörse kennengelernt und der jungen Frau vorgejammert haben, er werde von der Drogenmafia bedroht, die von ihm 50 000 Euro fordere.

Ob ihm die junge Frau nicht helfen könne? Geschehen sein soll das um die Jahreswende 2020/21. Immer mehr habe er den Druck auf Katja gesteigert, sogar mit Selbstmord gedroht, bis die junge Frau ihren Widerstand aufgab, sich auf einem Prostitutionsmarktplatz im Internet anbot und sich mit fremden Männern in einem Kölner Appartement zum bezahlten Sex traf.

War der Rösrather mit der gleichen Masche in der Schweiz aktiv?

Am Donnerstag blieb dem Bensberger Jugendschöffengericht nichts anderes übrig, als sich bis auf Weiteres zu vertagen. Ob dem Rösrather für die Schweizer und die Kölner Vorwürfe demnächst ein gemeinsamer Prozess gemacht wird oder ob erst die Schweizer Vorwürfe abgearbeitet werden und anschließend die hiesigen, ist angesichts der Vielzahl der beteiligten Behörden und Vorschriften noch offen.

Misslich ist die Situation vor allem für das mutmaßliche deutsche Opfer Katja: War die Zeugin der Anklage dem Prozess vor einem Jahr noch mit der telefonischen Begründung ferngeblieben, sie arbeite jetzt auf den Kanarischen Inseln, so ist die zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Frau nun dauerhaft ins Rheinland zurückgekehrt und in Begleitung ihres Zeugenbeistandes am Donnerstag auch pünktlich zum Prozess erschienen.

12.000 Euro Bußgeld nach Corona-Verstoß

Die Bitte, ob sie nicht endlich ihre Aussage machen könne, um mit allem abzuschließen, blieb allerdings unerfüllt: „Wenn wir das jetzt machen, scheitert das spätestens beim Landgericht“, erläuterte die Staatsanwältin die rechtliche Lage.

Gegen Enver H. ist dem Vernehmen nach mittlerweile eine Vielzahl von Verfahren anhängig. Von Seiten der hiesigen Justiz gibt es zwei Haftbefehle gegen den Deutsch-Jordanier. Verurteilt wurde er auch schon einmal: Das Kölner Landgericht verdonnerte ihn zu 12 000 Euro Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Er soll in der Coronazeit zur „vorsätzlichen Erbringung sexueller Dienstleistungen“ außerhalb von dafür bestimmten Einrichtungen beigetragen haben.