Das betroffene Gebiet in der Ortsmitte von Rösrath-Hoffnungsthal liegt westlich der Sülz.
HochwasserschutzNeuer Bebauungsplan für Gebiet an der Sülz in Rösrath aufgestellt
Auf Hochwasserschutz und die Nachverdichtung der Wohnbebauung im Hoffnungsthaler Ortszentrum zielt neuer Bebauungsplan „Sülzufer West“. Der Planungsausschuss war sich über dieses Anliegen des Bebauungsplans der Innenentwicklung weitgehend einig und brachte das planungsrechtliche Verfahren auf den Weg. Im Zuge des Verfahrens können Interessierte zu den Plänen Stellung nehmen.
Es geht dabei um ein Gebiet in der Hoffnungsthaler Ortsmitte, das westlich der Sülz liegt – zwischen dem Ortskern Volberg und der Rotdornallee, zwischen der Hauptstraße und dem Flussufer. Auf dieser Fläche gibt es im Norden einige gewerbliche Nutzungen – Büros, Praxen und einen Installateurbetrieb – und ansonsten vor allem Wohnhäuser.
Angesichts der großen Nachfrage nach Wohnraum wird laut Stadtverwaltung auf bisher mit Einzelhäusern bebauten Grundstücken zunehmend eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern angestrebt. Sie sieht darin eine „städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung“, mit dem Bebauungsplan will sie aber auch die Entwicklung steuern. So sollen mit Blick auf den Hochwasserschutz vorhandene Grünflächen erhalten bleiben. „Wir wollen da regulierend eingreifen“, erklärt der Ausschussvorsitzende Jürgen Bachmann (SPD) dazu.
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Rösrath: Geneigte Dächer sind Pflicht
Bei den Vorgaben zum Hochwasserschutz wird berücksichtigt, dass die bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 überschwemmten Flächen deutlich größer waren als der von der Bezirksregierung festgesetzte Überschwemmungsbereich. Damit sollen Bauwillige auf die Überflutungsgefahr hingewiesen werden – verbunden mit einer Empfehlung für hochwassersichere Bauweisen. Als Ziel des Bebauungsplans nennt die Stadtverwaltung somit eine „maßvolle, sich einfügende Verdichtung durch Neu- und Ersatzbauten unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes“.
Um eine Bebauung zu gewährleisten, die sich einfügt, wird entsprechend der jeweiligen Umgebung vorgegeben, dass maximal zwei oder maximal drei Vollgeschosse zulässig sind. Außerdem werden geneigte Dächer verlangt. Zum Hochwasserschutz soll eine Mindest-Fußbodenhöhe im Erdgeschoss beitragen. Parkplätze für Pkw und Fahrräder sind entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung zu schaffen, bei zusätzlichen Wohnungen sind also auch zusätzliche Stellplätze einzurichten.
Die Stadt sieht durch den anvisierten Bebauungsplan keine „nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen“. So werden durch eine Nachverdichtung keine Straßenneubauten oder Umbauten erforderlich. Den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr kann die Hauptstraße laut Stadtverwaltung „problemlos aufnehmen“. Vor diesem Hintergrund sieht Bachmann in den Vorgaben des Bebauungsplans „ein ausgewogenes Modell, das Schule machen sollte“.
Rösrath: Stadt verzichtete auf Baupläne
Der Hochwasserschutz war bereits ausschlaggebend für die Gestaltung einer anderen Fläche in der Hoffnungsthaler Ortsmitte. So verzichtete die Stadt darauf, eine zwischen Hauptstraße, Bahnhofstraße, Poltesgarten und Sülzufer gelegene Fläche, etwa in der Mitte zwischen Bürgerforum Hoffnungsthal und der Kirche St. Servatius, zu verkaufen. Dieses städtische Gelände sollte eigentlich in drei Grundstücke aufgeteilt werden und einen Verkaufserlös von etwa 400.000 Euro erbringen.
Ein ökologischer Ausgleich für die anvisierte Bebauung der Grundstücke im Überschwemmungsgebiet war vorgesehen – eine Verbreiterung des Flussbetts der Sülz auf einem circa 130 Meter langen Abschnitt. Nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 rückte die Stadt jedoch von dem Grundstücksverkauf ab. Die Fläche soll unbebaut bleiben.