Rösrath/Bergisch Gladbach – Vor Gericht mit einem blauen Auge davongekommen ist ein 23-jährige Rösrather, der sich auf einem Discounter-Parkplatz mit einem 44-jährigen Kontrahenten geprügelt hatte (wir berichteten). Der Ältere hatte zuvor die an der Supermarktkasse arbeitende Mutter des jungen Mannes beleidigt. Vor Gericht gab der Ältere zudem an, der Jüngere habe ihn auf dem Gerichtsflur bedroht.
Jakub B. (Namen geändert) muss in sechs Raten insgesamt 300 Euro Buße an das Kinderdorf Bethanien in Refrath zahlen, dann wird das Verfahren eingestellt und kein Arbeitgeber wird davon erfahren, wie Strafrichterin Milena Zippelius-Rönz dem bisher unbescholtenen jungen Mann erklärte. Ein Freispruch sei das aber nicht. Der Angeklagten müsse an sich arbeiten: „Ihre Lunte ist zu kurz.“ Beim ersten Mal vor Gericht sei die Justiz durchaus bereit, ein Auge zuzudrücken, im Wiederholungsfall aber nicht mehr.
Zeuge beklagt neue Drohung
Die Richterin ging am Ende nur von einer einfachen Körperverletzung aus, nicht von einer gefährlichen. Der Unterschied hing an einem Stein, mit dem Jakub B. seinen hochgradig alkoholisierten Kontrahenten Peter P. geschlagen haben soll: Da blieb es zu diffus, auch die Vernehmung des Kontrahenten konnte keine Gewissheit bringen.
Peter P. bekannte, leider alkoholkrank zu sein und verwahrte sich dagegen, dass ihm daraus ein Strick gedreht werde – was aber auch keiner tat. Seine Zeugenaussage eröffnete er mit einem Bömbchen: Der Angeklagte habe ihm gerade vor dem Saal Geld angeboten und ihn auch schon mehrfach bedroht.
Opfer kennt sich mit Gewalt aus
Richterin Zippelius-Rönz fragte mehrfach intensiv nach, bekam aber wenig überzeugende Antworten – etwa auf die Frage, was an der angeblichen Frage „Wie viel Geld brauchst du?“ eine Bedrohung sei. Peter P. erzählte ferner, dass er durch die angeblichen Worte „Ich weiß, wo du wohnst“ auch seine Ehefrau bedroht sehe.
Zur eigentlichen Anklage, dem Vorfall auf dem Discounter-Parkplatz am 18. November 2021, räumte Zeuge Peter P. Erinnerungslücken ein: Es sei alles so schnell gegangen. Der andere habe angegriffen, er sich nur gewehrt. Er sei sich auch ziemlich sicher, dass der andere mit einem Stein und nicht nur mit der Faust zugeschlagen habe. Nachfrage der Staatsanwältin: „Haben Sie Vergleichswerte?“ Der Zeuge: „Ja, leider. Ich bin ja auch kein unbeschriebenes Blatt.“
Angeklagter bestreitet Kontakt auf Gerichtsflur
Richterin Zippelius-Rönz sagte am Ende des Prozesses, dass die Justiz den neuen Vorwürfen selbstverständlich nachgehen werde. Was sie nicht erwähnte, war, dass sich die Videoüberwachung des Gerichtsflurs bei der Wahrheitsfindung als hilfreich erweisen könnte.
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Jakub B. selbst bestritt nach der Vernehmung, Peter P. auf dem Flur überhaupt angesprochen zu haben. Er habe sich ausschließlich mit seinem Handy beschäftigt. Den Vorfall auf dem Discounter-Parkplatz bedauerte er ausdrücklich: „Man hätte das anders lösen können.“