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Kurioser FreispruchOverather soll mit „Spacko“ gar nicht Stadtwächter gemeint haben

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Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Overath/Bergisch Gladbach – Während der Duden bislang noch gar nicht so genau weiß, was ein „Spacko“ ist, herrscht zumindest Einigkeit, dass das kein freundliches Wort ist, sondern ein fieses. Meistens jedenfalls, denn die Bergisch Gladbacher Amtsrichterin Birgit Brandes hat einen 30-jährigen Sozialpädagogen vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, nachdem dieser das Wort vor dem Overather Bahnhof in den Mund genommen und daraufhin von der Stadt Overath angezeigt worden war.

Der Tag, an dem Frank B. (Namen geändert) die Stadtwächter Klaus K. und Ralf R. als „Spacken“ tituliert haben soll, nachdem sie ihm ein Knöllchen wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht vermittelt hatten, war der 11. November 2020. „Das war kurz vor dem zweiten Lockdown, die Nerven lagen blank“, rief die Richterin die Situation in Erinnerung.

Am Bahnhof die Maske abgesetzt

An dem Tag kam Frank B. nach eigenen Angaben nach einer einstündigen Zugfahrt unter Maske auf dem kleinen Overather Bahnhof an. Noch auf dem Mittelbahnsteig nahm er nach eigenem Bekunden die Maske ab, ging in Richtung Unterführung, trank einen Schluck Wasser – und sah sich dann den nebenamtlichen Ordnungshütenden der Stadt Overath gegenüber.

Der junge Mann musste seinen Ausweis zeigen. Unterdessen kam Claudia B., die Schwester des jungen Mannes, dazu, die ihren Bruder abholen wollte. Der Zwist ging weiter, bis sich die Stadtwächter in die eine und die Geschwister in die andere Richtung begaben.

Junge Frau hat Spitznamen "Spacko"

Und dann sagte Frank B. nach eigener Aussage: „Ach, sch… drauf, Spacko!“ Damit, so erklärte er , habe er aber keineswegs die Ordnungshüter gemeint, sondern seine Schwester. Die schlanke junge Frau trage nämlich den Spitznamen „Spacko“, und das zu bezeugen, warteten auf dem Gerichtsflur gleich drei Zeugen.

Die wurden allerdings erst einmal nicht gehört, sondern einer der beiden Stadtwächter. Der Ordnungshüter, im Hauptberuf Zollfahnder und im Besitz einer Aussagegenehmigung von Bürgermeister Christoph Nicodemus persönlich, bestätigte, dass der Begriff „Spacko“ oder „Spacken“ nicht Auge in Auge gefallen sei, sondern danach.

Bußgeld sollte nicht abgesenkt werden

Sein Kollege und er hätten das auch nur deshalb in einem Vermerk festgehalten, damit das Bußgeld nicht allzu sehr abgesenkt werde, nicht aber, um ein Strafverfahren in Gang zu setzen.

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Damit hatte sich der Beleidigungsvorwurf auch aus Sicht der Staatsanwältin in Luft aufgelöst: „Ich beantrage Freispruch.“ Verteidiger Henning Riecke schloss sich an. Nach dem Freispruch erklärte Schwester Claudia B. ausdrücklich, dass „Spacko“ von Speck komme und wirklich ihr Spitzname sei: „Vor allem bei den männlichen Mitgliedern meiner Familie.“