Rösrath/Bergisch Gladbach – Nach einem schweren Unfall auf der Autobahn 3 bei Rösrath hat das Bergisch Gladbacher Amtsgericht einen 25-jährigen Fitness-Trainer aus Herne wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und anderer Delikte zu einer Geldstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte sich bei Tempo 200 in seinem Fahrzeug überschlagen, wobei fast wie durch ein Wunder weder er selbst noch seine Beifahrerin schwere Verletzungen erlitten. Einen Führerschein hatte er nicht.
Tausend Euro Geldstrafe für so einen Unfall klingen nach einem ziemlich kleinen Denkzettel, wenn man die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bedenkt und den 35.000-Euro-Fremdschaden an dem BMW, der Mike G. (Namen geändert) gar nicht gehörte.
Kleines Einkommen, geringe Geldstrafe
Andererseits richtet sich die Höhe einer Geldstrafe aber auch nach dem Einkommen, und das ist bei einem 450-Euro-Jobber nun einmal anders als bei einem Großverdiener. Eine sechsmonatige Führerscheinsperre verhängte die Richterin außerdem.
Positiv rechneten Richterin Birgit Brandes und der Staatsanwalt es dem fitten Mike an, dass er vor Gericht ohne Umschweife ein Geständnis ablegte. Ja, er sei am Nachmittag des 25. Januar 2021 gefahren, obwohl er keinen Führerschein hatte, weil ihm seine Ex-Freundin Kathrin, mit der er in Richtung Frankfurt unterwegs war, das angeboten habe.
Irrelevante Details aus der Beziehung
Und wie sie da so mit Tempo 200 unterwegs gewesen seien, habe ihn ein anderes Fahrzeug von rechts überholt und geschnitten, worauf es zu dem Unfall mit Überschlag gekommen sei. Es habe auch seine Richtigkeit, dass in seinem Blut der Haschisch-Wirkstoff THC nachgewiesen worden sei. „Ich konsumiere Cannabis. An dem Tag aber nicht.“
Und dann begann der durchtrainierte junge Mann auch noch, für den Unfall irrelevante Details über das Verhältnis zwischen ihm und seiner Ex auszubreiten. Er wurde aber schnell von der Richterin gebremst: „So genau wollen wir das gar nicht wissen.“ Sein Verteidiger fügte noch hinzu, dass der zerstörte BMW gar nicht Kathrin gehört habe, sondern einem Freund von ihr. Es sei eine Art „Dauer-Leihgabe“ gewesen.
Zunächst die Ex-Freundin beschuldigt
Dass Mike G. überhaupt ein Geständnis ablegte, war nicht von vornherein absehbar gewesen. Im Vorfeld hatte sich nämlich Mike und die zum Prozess nicht erschienene Kathrin wechselseitig beschuldigt, am Steuer gesessen zu haben.
Richterin Brandes hatte darum vorsorglich den Notarzt als Zeugen geladen, der die beiden an der Unfallstelle auf etwaige Hochrasanztraumata und andere Verletzungen untersucht hatte. Der Mediziner hätte bei Bedarf als Zeuge anhand der Gurtspuren an den Körpern Angaben darüber machen können, wer auf welcher Seite gesessen hatte.
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Mit ihrem Urteil entsprach Richterin Brandes der Forderung des Staatsanwaltes. Der Verteidiger schloss sich dem Ankläger fast komplett an, meinte aber, 90 statt 100 Tagessätze würden es auch tun. Das sah die Richterin freilich komplett anders.