Sie wurde schon vorher angetrunken am Steuer erwischt, gibt aber an, kein Alkoholproblem zu haben.
ProzessRösratherin tuckert mit Tempo 30 und 1,9 Promille über A3-Abfahrt
Ihre Trunkenheitsfahrt nachts von der A3-Abfahrt Königsforst bis nach Hause in Rösrath ist für eine 59-jährige Autofahrerin aus Rösratherin teuer geworden: Das Amtsgericht verurteilte die einschlägig vorbestrafte Frau zu 900 Euro Geldstrafe. Außerdem wird ihr die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein, also die Plastikkarte, wird eingezogen und die Straßenverkehrsbehörde darf ihr frühestens nach weiteren sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis ausstellen.
Die Höhe der Geldstrafe mag für einen Gutverdiener nicht so erschreckend wirken, sie entspricht aber zwei Monatsgehältern der Witwe, die nach ihren Worten von ihrem verstorbenen Mann nur Schulden geerbt hat und jetzt mit Jobs ihre bürgerliche Existenz in ihrem Wohnviertel zu retten versucht.
Tempo 30 auf der Autobahn-Abfahrt
Die Strafe fiel auch deshalb so deutlich aus, weil sie nicht zum ersten Mal betrunken ein Auto gesteuert hat und dabei gestoppt wurde. In der fraglichen Nacht zum 28. Mai 2023 verließ die Witwe nachts um 2.30 Uhr die A3 an der Auffahrt Königsforst und tuckerte dabei mit Tempo 30 über die Ausfahrt– so langsam, dass der ihr nachfolgende Fahrer sie sehr schnell eingeholt hatte.
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Der Fahrstil blieb auch auf der weiteren Strecke Richtung Rösrath äußerst eigenwillig „Sie hat die ganze Breite der Fahrbahn in Anspruch genommen, vom linken bis zum rechten Rand“, schildere der ihr folgende Zeuge, ein 32-jähriger Rösrather, vor Gericht. Der junge Mann rief angesichts der von der Fahrerin ausgehenden Gefahr die Polizei an, die schickte einen Streifenwagen los. Bevor die Beamten da waren, hatte die Frau ihr Haus bereits erreicht und war hereingegangen; der Zeuge wartete draußen auf den Streifenwagen, mit dessen Leitstelle er weiterhin telefonisch in Kontakt stand.
Die Blutprobe, die der 59-Jährigen am Ende entnommen wurden, war äußerst ernüchternd: 1,92 Promille sind völlig jenseits von Gut und Böse. Da konnte im Prozess weder der anwaltliche Hinweis auf eine Diabetes-Erkrankung noch die Andeutung, man könne ja auch auf „Nachtrunk“ plädieren, noch der weitere Hinweis auf die Diskrepanz zwischen dem Ergebnis des Alcotests von „nur“ 1,54 Promille und er Blutprobe etwas ändern. Dass sie ein Alkoholproblem habe, wollte die Angeklagte dennoch nicht einräumen: „Ich trinke in der Woche nie Alkohol und am Wochenende nur in Maßen.“
In ihrem Urteil blieb Richterin Simona Sünnemann gleichwohl unter der Forderung des Staatsanwaltes. Der Ankläger hatte unter anderem 1500 Euro Geldstrafe und weitere 13 Monate Sperre gefordert. Das Urteil wurde zunächst nicht rechtskräftig, weil die Angeklagte sich noch einmal mit ihrem Verteidiger beraten wollte.