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63-Jährige vor GerichtBergisch Gladbacherin versucht, mit 3,08 Promille Auto zu fahren

Lesezeit 2 Minuten
Ein Polizeibeamter zeigt ein Alkoholtestgerät.

Mit 3,08 Promille hat eine Bergisch Gladbacherin einen Unfall verursacht. Jetzt stand sie vor Gericht.(Symbolfoto)

Beim Ausparken rammte sie ein Auto in Bergisch Gladbach. Dabei fiel ihr Promillewert auf. Jetzt stand sie deshalb vor dem Amtsgericht.

Die zierliche Frau ist 63 Jahre alt. Auf der Anklagebank sitzt sie, nachdem sie mit rekordverdächtigen 3,08 Promille am Steuer aufgefallen ist. Vorsätzliche Trunkenheit wird ihr vorgeworfen, nachdem sie mittags beim Ausparken in Bergisch Gladbach das Auto eines freundlichen Fahrers gerammt hat, der für sie gewartet hat.

3,08 Promille: Das ist nach den Worten des Richters ein „unglaublich hoher Promillewert“, ein Wert, mit dem andere Menschen im Krankenhaus lägen. Er deutet auf eine extreme Alkoholgewöhnung hin. Die Wirkung des Alkohols wurde am Unfalltag, dem 18. Januar 2023, noch einmal verstärkt durch starke Psychopharmaka, die Magda G. (Name geändert) trotz der ausdrücklichen Wechselwirkungswarnung auf der Packungsbeilage Tag ebenfalls eingenommen hatte.

Gericht in Bensberg: Angeklagte leidet unter Panik und Depressionen

Am Tag der Verhandlung wirkt Marga G. dagegen völlig klar. Verteidiger Christoph Schuy trägt ihr Geständnis vor, erwähnt den persönlichen Hintergrund der verwitweten Mutter zweier erwachsener Kinder. Magda G. leidet unter Panikattacken und Depressionen, ist alkoholkrank, befindet sich in therapeutischer Behandlung.

Den Führerschein, das sagt die Angeklagte selbst, will sie gar nicht mehr zurückhaben: „Durch die Angststörung möchte ich nicht mehr Auto fahren.“ Immerhin hat sie nach eigenem Bekunden seit dem Bagatellunfall nicht mehr getrunken. Dann korrigiert sie sich: „Einen Rückfall hatte ich.“ Das war nach einem Todesfall in ihrer Umgebung.

Alkoholproblem: Schon eine Praline kann zu viel sein

Richter Güven mahnt sie: Ihr drohe wesentlich eher ein Absturz als anderen Menschen. Eine einziger Schluck oder auch nur eine Praline könne zu viel sein. Am Ende verurteilt er sie wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu 600 Euro Geldstrafe, 30 Tagessätze zu 20 Euro.

Die Geldstrafe und die weiteren Folgen — die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein eingezogen und eine fünfmonatige Sperre ausgesprochen — entspricht der Forderung des Staatsanwaltes, der die Sperre in seinem Plädoyer als „eher symbolisch“ bezeichnet hatte, weil der Weg zu einer neuen Fahrerlaubnis ohnehin ein sehr langer sein werde.

Der Verteidiger plädierte vergeblich für eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger Trunkenheit — eine Unterscheidung, die nicht nur akademisch ist, sondern auch praktische Auswirkungen haben kann, insbesondere auf den Deckungsschutz der Versicherung.