Rhein-Berg – Der Einkaufszettel ist fertig, das Leergut in Taschen verstaut und für den kaputten Toaster ist auch noch Platz im Korb für den Besuch im Supermarkt. Der Einkauf und die Entsorgung alter Elektrogeräte, beides können Verbraucher seit kurzem in großen Lebensmittelgeschäften und Discountern erledigen. Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis gilt seit Juli diese gesetzliche Neuregelung für Märkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern.
Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte müssen nach dieser Verordnung alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Ganz gleich wo die Maschinen gekauft wurden, die Rücknahme soll auch dann verpflichtend sein, wenn der Kunde keine neue Ware kaufen möchte.
Mehr Geräte recyceln
Die Verordnung basiert auf einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die der Bundestag beschlossen hat. Ziel ist es, dass mehr Geräte recycelt werden.
Für die betroffenen Einzelhandelsgeschäfte sowie Filialisten in der Region erfordert die Neuregelung einiges an Organisation. „Wir sind eigentlich kein klassischer Anbieter für Elektro-Kleingeräte. Aber wir richten uns für die Kunden darauf ein“, erklärt Moritz Hetzenegger auf Nachfrage. Gemeinsam mit seinem Vater Bernhard führt er den neuen Edeka-Markt in Kürten-Dürscheid. Hin und wieder seien bei Treueaktion mal Elektroartikel dabei, wie zum Beispiel ein Akku-Schrauber oder ein Laser.
Zentraler Entsorgungspartner
„Wir lagern die alten Geräte, die Kunden uns bringen, ein. Das Abholen ist von Edeka zentral organisiert mit einem Entsorgungspartner“, erläutert Hetzenegger. In den größeren Märkten in Dürscheid und Bergisch Gladbach-Sand sei die Abgabe eingerichtet. Die Märkte in Herkenrath und Moitzfeld seien flächenmäßig zu klein.
Was gibt es zu beachten?
Elektrogesetz
Das Elektrogesetz regelt das Angebot, aber auch die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz ist erstmalig seit 2005 in Kraft und wurde 2015 und 2022 novelliert. Die aktuelle Neuerung erweitert in Paragraf 17 die Rücknahmepflichten für Supermärkte und Discounter, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Seit 1. Juli 2022 müssen sie Elektro-Altgeräte annehmen und sich um die Entsorgung kümmern. Gemeint sind Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge, wie zum Beispiel Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones.
Die Rücknahmepflicht besteht auch ohne Neukauf eines Gerätes. Sie ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größeren Geräten wie Computern oder Fernsehern besteht die Rücknahmepflicht nur beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art.
Auch der Onlinehandel ist betroffen: Die Abholung und Entsorgung großer Altgeräte muss laut Gesetz aktiv angeboten werden und für Kleingeräte müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung eingerichtet sein. Das Umweltbundesamt rechnet durch diese Ausweitung mit etwa 25 000 neuen Rückgabestellen, heißt es. (dr)
Keinen Kommentar zur Neuregelung für die Abgabe von Elektroschrott will Tobias Breidohr geben. Die Gebrüder Breidohr betreiben Edeka-Märkte in Bergisch-Gladbach und Rösrath.
Zusage von Kaufland
„Selbstverständlich“ ist für die Kaufland Stiftung & Co. KG die Rücknahme alter Elektrogeräte, teilt Andrea Kübler von der Unternehmenskommunikation mit. So auch in der Filiale in Bergisch Gladbach. „Das heißt, wir nehmen alle Elektrogeräte zurück, die wir auch im Sortiment haben. Artikel, die wir nicht verkaufen, nehmen wir bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern zurück“, erklärt Andrea Kübler.
Die Kundschaft könne die Geräte direkt an einer Sammelstelle in der Filiale, analog der Sammelstelle für Batterien, abgeben. Alternativ würden defekte Geräte auch an der Kundeninformation angenommen. Kübler: „Unsere Kunden nehmen die Möglichkeit zur Rückgabe bereits an und verbinden dies mit ihrem Einkauf bei uns.“
Aldi testete Rücknahme schon
Eine „einfache und unkomplizierte Rücknahme“ sagt die Aldi Süd Unternehmensgruppe in allen Märkten zu. „Wir werden die Vorgaben der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in allen Filialen bundesweit, sogar unabhängig von der Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche, umsetzen“, erklärt Pressesprecherin Nastaran Amirhaji auf Anfrage. Kleine Elektrogeräte nehme der Discounter in haushaltsüblichen Mengen an, maximal drei Stück pro Geräteart. „Die Annahme von größeren Geräten erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nur bei gleichzeitigem Kauf eines vergleichbaren Neugeräts in unserer Verkaufsstelle“, teilt die Sprecherin mit.
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Für die Rückgabe können Kundinnen und Kunden sich direkt an die Aldi-Mitarbeitenden wenden. Die Geräte würden in Sammelbehältern im Lager der jeweiligen Verkaufsstelle untergebracht. Der sachgerechte Umgang mit dem Elektroschrott sei gesichert. „Wir haben verschiedene Rücknahmevarianten im vergangenen Jahr in ausgewählten Aldi-Süd Märkten getestet und damit sowohl aus Mitarbeiter- als auch Kundensicht gute Erfahrungen gemacht“, erklärt Nastaran Amirhaji.