Rösrath/Bergisch Gladbach – Über Müll, der im Königsforst abgeladen wird, empört sich Spaziergängerin Mechthild Schönbrodt aus Forsbach. Sie wandert mit ihrem Mann häufig in dem Waldgebiet und hat den Eindruck, dass die illegale Müllentsorgung im Grünen zugenommen hat. „Was sind das für Menschen, die trotz eines gut funktionierenden Müllabfuhr-Systems nicht in der Lage sind, ihren gesamten Abfall geregelt entsorgen zu lassen?“, fragt sie. Aktuelles Beispiel sind alte Fenster, die Unbekannte an einem Wander-Parkplatz an der Durchgangsstraße im Königsforst, zwischen Bensberg und Forsbach, abgeladen haben.
Förster Jürgen Greißner, der den Landeswald in Rösrath, Bergisch Gladbach und Overath betreut, hat das Müll-Vergehen ebenso wie die Spaziergängerin festgestellt. Nach seiner Beobachtung muss es sich zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen abgespielt haben. Und am Dienstag war der Förster mit dem illegalen Entsorgen von zwei Elektroöfen auf einem Weg am alten Bahndamm im Königsforst konfrontiert.
Bei illegaler Müllentsorgung drohen hohe Strafen
Greißner hat ebenfalls den Eindruck, dass die Müll-Entsorgung im Wald häufiger vorkommt. „Es ist mittlerweile dreist, was die Leute machen.“ Er ruft dazu auf, sich das Problem bewusst zu machen und darauf zu reagieren. So sollten Verbraucher, die Renovierungsarbeiten in Auftrag geben, nach der Entsorgung fragen.
Das ordnungsgemäße Abliefern von Baumaterial auf einer Deponie koste eine Gebühr – wenn Handwerker diese Kosten nicht geltend machen oder auf die Rechnung setzen würden, sei Wachsamkeit angesagt. „Diese Frage muss gestellt werden bei der Auftragsvergabe“, sagt Greißner. „Billig-billig funktioniert nicht.“ Er weist darauf hin, dass bei illegaler Müllentsorgung erhebliche Strafen drohen. Der gesamte Königsforst ist Naturschutzgebiet, und auch die Waldparkplätze zählen dazu, wie der Förster betont.
Je nach Schädigung der Natur seien Strafen bis zu 25 000 Euro möglich. Besonders gravierend seien zum Beispiel entsorgte Kühlschränke mit auslaufendem Kühlmittel oder Altautos, aus denen Öl austreten könnte. Aber auch das Ablagern von Grünschnitt aus dem Garten sei keineswegs unproblematisch. Damit könnten sich nicht-standortgerechte Pflanzen wie Kirschlorbeer ausbreiten.
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Er vermutet, dass rücksichtslose Zeitgenossen nicht nur die Gebühren auf einem Wertstoffhof vermeiden wollen, sondern auch außerhalb der Öffnungszeiten ihren Müll loswerden wollen. Da helfe nur die Aufmerksamkeit von Zeugen. Wer Fahrzeuge mit Müll auf einem Parkplatz beobachte, solle das Kfz-Kennzeichen notieren. Anschließend sei die Polizei zu informieren, diese gebe die Hinweise auch an den zuständigen Förster weiter.
„Ich appelliere an alle, da besonders hinzugucken“, sagt Greißner. Allerdings sei ein rechtlich tragfähiger Nachweis der Tat oft schwierig. Anders als in städtischem Gebiet, wo stets der Halter eines Fahrzeugs haftet, könne der Halter bei einem Vergehen in der Natur behaupten, er habe sein Auto verliehen. Das sei ein „Fehler“ in der Rechtsordnung.