Bei einer konzertierten Verkehrskontroll-Aktion gingen der Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht nur 75 Verkehrssünder ins Netz.
VerkehrskontrollenPolizei verhaftet Gesuchten bei Sondereinsatz in Rhein-Berg
60 Verwarngelder, 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei Strafverfahren hat die Polizei bei Kontrollen im Rahmen eines landesweiten Sondereinsatzes unter dem Motto „Sicher mobil leben“ im Kreisgebiet eingeleitet. Dabei gab es sogar eine Festnahme.
Ob Rad oder Pedelec, Lastwagen oder Motorrad, ob zu Fuß oder mit einem E-Scooter unterwegs – bei den Kontrollen seien sämtliche Verkehrsteilnehmer ins Visier genommen worden, so Sonja Steinberger von der Pressestelle der Kreispolizei. Bei den Kontrollen sei es ebenso um die Geschwindigkeit wie auch um Vorfahrtsregeln, Abbiegen und den Seitenabstand gegangen.
Insgesamt wurden von 10 bis 18 Uhr fünf Kontrollstellen im Kreisgebiet eingerichtet. Bei zwei kontrollierten Verkehrsteilnehmern wurden Blutprobenentnahmen angeordnet, da sie laut Polizei unter Betäubungsmitteleinfluss am Verkehr teilgenommen haben. Steinberger: „Bei einem Verkehrsteilnehmer bestand ein offener Haftbefehl, so dass er noch am gleichen Tag zum Haftantritt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.“
Ebenfalls weitreichende Konsequenzen hatte die Kontrolle für einen 38-Jährigen. Der E-Scooter-Fahrer, den Polizisten auf der Bensberger Straße in Bergisch Gladbach stoppten, stand laut Polizei „augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, lehnte einen Drogenvortest aber ab, so dass eine Blutprobenentnahme erforderlich wurde“.
Schlagstock und Drogen im Rucksack gefunden
Bei der Durchsuchung des Rucksacks des 38-Jährigen fanden die Beamten eine Dose mit Betäubungsmitteln, bei denen es sich laut Polizei um Amphetamine handeln könnte. Zudem hatte der Mann unerlaubt einen Schlagstock sowie Schmuck und Münzen dabei, bei denen die Herkunft nicht eindeutig zu klären war.
„Alle Gegenstände wurden sichergestellt“, so Polizeisprecher Christian Tholl. Gegen den Mann sei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet worden.