Rund 14.000 Bürgerinnen und Bürger wurden versorgt. Wer noch keine Post von der Stadt hatte, sollte sich melden.
23. FebruarWahlbenachrichtigungen in Burscheid sollten da sein
Wählerinnen und Wähler sollten jetzt versorgt sein. Im Lauf der vergangenen Woche habe die Stadtverwaltung rund 14.000 Wahlbenachrichtigungen für den 23. Februar verschickt, hieß es am Mittwoch. Wer keine erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, „sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen“, so die Bitte. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl müssen sich einige Burscheiderinnen und Burscheider umstellen. Wer in der Bücheler Straße wohnt, muss seine Stimme in der Stadtbücherei abgeben und nicht mehr in der Hugo-Pulvermacher-Halle. Und Anwohner der Hauptstraße Nummer 2 bis 20 und 1 bis 15 wählen nun in der Montanus-Grundschule statt im Evangelischen Altenzentrum.
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollten den Antrag so früh wie möglich stellen, heißt es: Die Zeit ist knapp, die Briefwahlunterlagen könnten frühestens ab 7. Februar versandt werden. Wer die Unterlagen nicht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung anfordern will – was ja einen weiteren Postweg bedeutet – kann das auch auf der Internetseite der Stadt Burscheid machen: Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code. Er überträgt die erforderlichen persönlichen Daten automatisch. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden. Die Online-Anforderung muss bis Dienstag, 18.Februar, 23.59 Uhr bei der Stadt eingehen. Im Direktwahlbüro im Rathaus ist das länger möglich: bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr.
Burscheids Direktwahlbüro im Rathaus öffnet am 10. Februar
Das Direktwahlbüro öffnet am kommenden Montag, 10. Februar. Danach ist es montags von 8.15 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.15 bis 12 und 16 bis 16 Uhr, freitags von 8.15 bis 12 Uhr geöffnet. Mittwochs ist das Wahlbüro geschlossen. Das gilt aber nicht am Mittwoch, 12. Februar: Dann ist von 8.15 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Am Freitag, 14. Februar, hat das Wahlbüro zusätzlich am Nachmittag geöffnet: von 13 bis 16 Uhr. Dort kann man die Briefwahl beantragen, wenn man Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringt. Oder auch direkt wählen. Wer dort Wahlunterlagen für einen anderen abholen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht. Porto muss man für die Briefwahlunterlagen nicht bezahlen. Es sei denn, die Briefe kommen aus dem Ausland. Alle Anträge müssen persönlich unterschrieben sein.
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Damit der Wahlbrief rechtzeitig bei der Stadt ankommt, sollte er möglichst schnell nach Erhalt zurückgeschickt werden oder direkt im Wahlbüro im Rathaus abgegeben werden. Spätestens am 23. Februar, 18 Uhr, muss er eingegangen sein.
Fragen rund um die Wahl beantworten beim Amt für Bürgerangelegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen die Mitarbeiterinnen Boch, Telefon 02174 / 67 03 03 und Klugmann, Telefon 67 01 35. Per E-Mail ist das Wahlamt unter wahlen@burscheid.de zu erreichen.
Weitere Informationen rund um die Wahl gibt es unter www.burscheid.de