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Prozess vor dem AmtsgerichtGladbacher hetzt in Chatgruppe für Spinnenfreunde

Lesezeit 3 Minuten
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Der Eingang zum Amtsgericht in Bergisch Gladbach-Bensberg

Bergisch Gladbach – Das Bensberger Amtsgericht hat einen 28-jährigen Jung-Unternehmer aus Bergisch Gladbach wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der gebürtige Kölner hatte zugegeben, in acht Fällen Hetze übelster Art in einer Whatsapp-Gruppe für Spinnenfreunde gepostet zu haben. Vor Gericht bekundete er, dass ihm das heute leidtue. Eine Vernehmungsbeamtin der Polizei habe ihm die Augen geöffnet, was er da gepostet habe. Mit Rassismus habe er überhaupt nichts am Hut, er sei seit Jahren mit einer jungen Frau mit Migrationshintergrund liiert.

Bezüge zu rechtsextremer Polizei-Dienstgruppe in Mülheim

Das Strafverfahren gegen Klaus P. (Name geändert) war dem Vernehmen nach ein Nebenprodukt aus den Ermittlungen gegen Angehörige einer Polizei-Dienstgruppe aus Mülheim an der Ruhr wegen rechtsextremer Chat-Sprüche. Im Prozess bezog sich Klaus P. einmal darauf: „Floh“, einer der 25 Angehörigen seiner Whatsapp-Gruppe, sei Polizeibeamter gewesen, und wenn ein Polizist solche Sprüche und Sticker poste, könne das ja nicht so schlimm sein, habe er gedacht.

Mit dem Strafmaß von acht Monaten auf Bewährung entsprach Amtsrichterin Milena Zippelius-Rönz dem Antrag der Staatsanwältin, wobei sie die Einzelstrafen für die Volksverhetzungstatbestände mit Freiheits- und die Hakenkreuz- und Co-Propaganda mit Geldstrafen ahndete.

Die Richterin machte dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten sehr klare Ansagen zu seinem Tun, sagte, was Rassismus für Betroffene bedeute, wie er ihnen Selbstzweifel einpflanze und Chancen verbaue. Im Übrigen schütze auch eine Beziehung zu einer Person mit Migrationshintergrund nicht automatisch vor Rassismus.

Zynische Anspielung auf den Völkermord der Nazis

Die Beiträge seien nicht ansatzweise lustig oder an der Grenze dazu gewesen. Sie zeigten beispielsweise ein Kind mit dunkler Hautfarbe, das von einem älteren Mann gejagt wurde. Oder eine zynische Anspielung auf den Völkermord in den Konzentrationslagern der Nazis: ein Bild einer Rauchwolke mit der Textzeile „Jüdisches Familientreffen“. Und so weiter.

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Die Richterin fragte den 28-Jährigen auch, wie sich der Charakter einer Whatsapp-Gruppe, deren eigentlicher Zweck die Beschäftigung mit Spinnen sei, sich so verändern könne. Eine befriedigende Antwort konnte der anwaltlich nicht vertretene junge Mann nicht geben. Und ein wenig wirkte seine Reue so, als ob er vor allem bereue, dass er sich in einen solchen Schlamassel gebracht habe – und weniger bereue, dass seine „Witzchen“ erdkernnah unterirdisch und zynisch waren.

Angeklagter will für Frauenhilfe spenden

Klaus P., der nach eigenen Worten seine Ausbildung zum Koch abbrechen musste, weil sein Lehrherr in Folge der Corona-Pandemie nicht mehr bezahlen konnte, hat mit Hilfe des Jobcenters den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt. Geld verdient er mit seinem Unternehmen bisher kaum, bot aber an, er wolle gerne im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Betrag spenden. „Vielleicht an »Frauen helfen Frauen«. Die helfen ja auch vielen jungen Frauen mit Migrationshintergrund.“

Das Angebot wurde von der Richterin indirekt berücksichtigt. Eine Einstellung gegen Buße komme nicht in Frage, beschied sie ihm. Aber die Auflage, hundert Euro an die Hilfsorganisation zu zahlen, gab sie ihm gleichwohl als zusätzliche Auflage mit. Die Richterin: „Sie sind, glaube ich, kein falscher Typ. Aber das war wirklich krass. Ich täte Ihnen keinen Gefallen, wenn ich das nicht so deutlich sagen würde.“ Klaus P. antwortete: „Ich bin Ihnen dankbar.“ Er nahm das Urteil an.