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Prozess in Bergisch GladbachWutausbruch eines Vaters reißt Familie auseinander

Lesezeit 4 Minuten
Häusliche Gewalt

Symbolbild

Bergisch Gladbach – Sie beschließen gemeinsam, von Neapel nach Köln zu gehen, um ihren beiden kleinen Töchtern ein besseres Leben bieten zu können. Aber am Ende, als aus Liebe Hass geworden ist, wird der Traum zum Alptraum, der fast in einer Katastrophe endet.

Jetzt hat das Bensberger Schöffengericht den seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzenden 43-jährigen Giovanni Enzo (Namen geändert) wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Mutter gewinnt ausschließliches Sorgerecht für Kinder

Bewährung ist bei dieser Strafhöhe nicht mehr möglich, jedoch wird Giovanni aus der Untersuchungshaft entlassen – zum Schrecken seiner Noch-Ehefrau Maria (31), die Angst vor ihm hat und nach eigenen Worten irgendwohin gehen will, wo er sie nicht finden kann.

Gewalt in der Partnerschaft

Das rät die Polizei bei häuslicher Gewalt

Jede vierte Frau in Deutschland hat in einer Partnerschaft schon mal Gewalt erlebt. Das geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Wer betroffen ist, dem rät die Polizei:

Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.

Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand können Sie begleiten.

Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!

Setzen Sie sich mit einer Beratungsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.

Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.

Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z.B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige dokumentiert zu haben.

Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.

Der Konflikt wird an diesem Vormittag in mehreren Verfahren aufgearbeitet. Um 8.30 Uhr tagt das Familiengericht. Da geht es um das Sorgerecht für neun und fünf Jahre alten Töchter und um die Scheidung. Der Häftling stimmt dem ausschließlichen Sorgerecht für die Mutter zu und willigt in die Scheidung ein.

Eheleute entfremden sich während Pandemie

In einer Provinzstadt bei Neapel lernten sich die Eheleute in einer Bar kennen, in der der Landvermesser kellnerte. 2012 heirateten sie. 2018 ging er nach Deutschland, fand Arbeit bei einer amerikanischen Imbiss-Kette, dann folgte sie mit den Mädchen.

Sechs Monate lang arbeitete sie bei derselben Kette, dann kam Corona, ihr wurde gekündigt. Die Eheleute entfremdeten sich. Sie habe angefangen abends auszugehen und mehr Geld auszugeben als sie hatten, sagt er vor Gericht. Sie habe gesagt, dass sie ihn nicht mehr liebe und die Trennung wolle.

Angeklagter könne nicht mehr verstehen, was passiert sei

„Ich hatte viel Gelegenheit, in der Haft nachzudenken“, sagt Giovanni im Prozess auf Italienisch. Er komme aus einer Gegend, in der Gewalt in der Erziehung als normal angesehen werde. Gleichwohl, und hier schluchzt er leise, könne er nicht mehr begreifen, wie das alles habe geschehen können.

Wie er seinen geliebten Töchtern den Vater und fast auch die Mutter habe nehmen können. Töten, das versichert er aber auch, wollte er seine Frau aber nicht. Im Gericht sitzen neben zwei Wachtmeistern, die den Angeklagten bewachen, zwei Dolmetscher, die alles übersetzen. Auch spricht Verteidiger Daniel Henneke-Sellario perfekt Italienisch.

Täter kommt nach gefährlicher Körperverletzung frei

Aus den gewalttätigen Vorfällen in der Ehe sind drei angeklagt: Am 19. November 2020 sucht der Angeklagte seine Noch-Frau in der zuvor gemeinsamen Wohnung auf der Gladbacher Hauptstraße auf und geht ihr an den Hals. „Das war der Tag, an dem er mich erwürgen wollte“, sagt Maria als Zeugin vor Gericht. Am 14. Januar 2021 bedroht er sie in der S-Bahn mit einer Geste, wonach er ihr die Kehle durchschneiden werde.

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Und am 3. März sucht er sie wieder zuhause auf. Er hat einen Beutel dabei, in dem unter anderem ein Ein-Euro-Küchenmesser steckt. Er schickt die Töchter raus. Der Streit eskaliert. Er greift in den Beutel, um, so sagt er, seine Frau einzuschüchtern. Sie greift ebenfalls hinein, bekommt die Waffe zu fassen, verletzt ihn. Er gewinnt die Kontrolle über die bereits vom Stiel abgebrochene Klinge, sticht mehrfach in ihren Hals.

Nach dem Urteil wegen gefährlicher (Messerstiche) und einfacher Körperverletzung (Würgen) kommt er frei, er darf sich seiner Familie aber nicht mehr nähern. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.