Oberberg – Nach der Verurteilung des Priesters U. zu einer langjährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs macht sich das Erzbistum Köln aktiv auf die Suche nach weiteren Betroffenen.
Wie das Erzbistum am Donnerstag mitteilte, sollen vom 4. bis 12. Juni Aufrufe und Aushänge an den früheren Einsatzorten des Pfarrers gemacht werden. Als Krankenhaus- und Kreisjugendseelsorger sowie als geistlicher Leiter des KjG Diözesanverbandes habe U. einen breiten Wirkungsradius im Erzbistum gehabt, heißt es in der Mitteilung.
Missbrauchs-Betroffene sollen sich an externe Ansprechpartner wenden
Mit ihrem Aufruf, der neben dem Oberbergischen Kreis auch für die Kreisdekanate Altenkirchen, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis sowie das Stadtdekanat Wuppertal gilt, bitte die Stabsstelle Intervention um Unterstützung bei der Klärung und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen.
Wörtlich heißt es: „Ausdrücklich bestärkt sie mögliche Betroffene und Zeugen, sich an die externen Ansprechpersonen des Erzbistums zu wenden.“ Während des Prozesses vor dem Landgericht, der ursprünglich mit einer Anklage zu den Taten von U. zulasten seiner Nichten in seiner Zeit in Gummersbach begonnen hatte, hatten sich bereits bis dahin unbekannte Betroffene auch aus Oberberg gemeldet.
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Am Ende war U. wegen sexuellen Missbrauchs in 110 Fällen, begangen in der Zeit von 1993 bis 2018, zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Das ist Urteil ist jetzt rechtskräftig, weil U. auf eine Revision verzichtet hat.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner werden vom Erzbistum dafür jetzt Tatjana Siepe, Telefon 0172/2901248, Mail: tatjana.siepe@erzbistum-koeln.de, sowie Peter Binot, Telefon 0172/2901534, peter.binot@erzbistum-koeln.de genannt.
Das Erzbistum habe bereits im Prozess den Vorsitzenden Richter gebeten, die Betroffenen zu informieren, dass sie sich an unabhängigen Ansprechpersonen des Erzbistums wenden können, heißt es jetzt. Diesem Angebot seien in der Zwischenzeit einige Betroffene auch nachgekommen. „Das Erzbistum Köln stehe den Betroffenen von sexualisierter Gewalt gegenüber in der Pflicht, allen Hinweisen nachzugehen, um den Sachverhalt möglichst umfänglich zu klären“, so die Mitteilung.