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„Einrichtungsbezogene Impfpflicht“Welche Folgen gibt es für Pflegeeinrichtungen?

Lesezeit 3 Minuten

Der Pflegenotstand könnte sich weiter verschärfen, falls mehr ungeimpfte Mitarbeiter wegfallen sollten.

Oberberg – Gegen die vom Bundestag beschlossene „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Personal in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder etwa auch dem Rettungsdienst haben am vergangenen Montag in Gummersbach nach einer Schätzung der Polizei 1800 Menschen demonstriert.

Sorgen über Schutzimpfungen seien Einzelmeinungen

Diese Zahl nennt Dr. Ralph Krolewski, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Oberberg, erschreckend: „Zeigt sie doch, wie verquast die Impfdiskussion in manchen Kreisen geführt wird.“ Krolewski bezweifelt, dass die Teilnehmer der Demo tatsächlich alle in oberbergischen Krankenhäusern, Heimen oder Pflegediensten tätig sind. Die Sorgen über die Corona-Schutzimpfung, die da auf die Straße getragen würden, hält er für „Einzelmeinungen, die sich multiplizieren“. Jedoch entsprächen sie in keiner Weise den wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Impfpflicht im Klinikum Oberberg

Letzte Konsequenz Kündigung

Das Klinikum Oberberg berichtet auf Nachfrage, dass Beschäftigte ohne Impfnachweis ab dem 15. März zunächst mit einem durch das Gesundheitsamt verhängten Betretungsverbot rechnen müssen. Als Arbeitgeber müsse das Klinikum zudem eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung veranlassen. In letzter Konsequenz seien Kündigungen unausweichlich, falls der Impfnachweis nicht nachgereicht werde. Ausnahmen gebe es nur für Mitarbeiter, bei denen eine Impfung aus medizinisch attestierten Gründen nicht möglich sei. Derzeit liege die Impfquote im Klinikum bei über 90 Prozent, mit Aufklärung und direkter Ansprache wolle das Haus eine hundertprozentige Quote erreichen. (ag)

Trotzdem stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Pflegepersonal, das sich nicht impfen lässt? Und welche Folgen hat das für die Pflegeeinrichtungen?

„Eine Impfpflicht ist ausdrücklich kein Impfzwang.“

Dass manchmal von einem „Impfzwang“ gesprochen wird, kann Sebastian Wirth nicht nachvollziehen. Der Geschäftsführer der Diakoniestationen An der Agger und in Windeck, dem nach eigenen Angaben größten ambulanten Pflegeanbieter im Oberbergischen Kreis, sagt: „Eine Impfpflicht ist ausdrücklich kein Impfzwang. Niemand wird gegen seinen Willen geimpft.“

Ob Mitarbeiter der Diakonie mitdemonstriert haben, sei Wirth nicht bekannt. Allgemein stellt er für seine Branche klar: Mit dem neuen Gesetz würde Beschäftigten in der Pflege lediglich eine weitere Pflicht für ihre Tätigkeit auferlegt. „Nach der neuen Gesetzeslage müssen die Beschäftigten in den Einrichtungen bis zum 15. März 2022 per Zertifikat ihren Impfstatus für ihren Beschäftigungswillen belegen“, so Wirth: „Sollten sie das nicht tun, entfällt die Lohnzahlungsverpflichtung.“

Impfpflichtunabhängige Reaktionen seien möglich

Hausärzte-Vorsitzender Krolewski sieht die Träger von Pflegeeinrichtungen schon jetzt in der Pflicht, die ihnen anvertrauten Menschen vor ungeimpftem Personal zu schützen. Krankenhäuser, Heime und Pflegedienste müssten nun reagieren, fordert er – und das sei auch unabhängig von der Impfpflicht möglich. Krolewski: „Arbeitgeber müssen schon jetzt gemäß einer Arbeitsschutzrichtlinie Risiko- und Gefährdungsanalysen durchführen, ihre Arbeitnehmer belehren und Dienstanweisungen erlassen. Dazu können auch Immunisierungen gehören.“

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Er fordert zudem Heimbewohner dazu auf, zum Erhalt ihrer Gesundheit aktiv zu werden. „Sie können die Aufnahme einer Infektionsschutzklausel in den bestehenden Heimvertrag verlangen, sodass nur gemäß Stiko-Empfehlung geimpfte Mitarbeiter zum Einsatz kommen. „Das würde die Bewohnerrechte stärken, die ja die ersten Opfer sind und die höchste Sterblichkeit haben.“

Der Pflegenotstand könnte sich verschärfen

Angesichts unterschiedlicher Impfquoten zwischen 80 und 100 Prozent in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen rechnet Sebastian Wirth von der Diakonie ab Mitte März mit Personalausfällen in betroffenen Einrichtungen: „Doch wie hoch der sein wird, kann noch nicht seriös gesagt werden.“ Jedoch läge der Sicherstellungsauftrag für die Pflege laut Gesetz nicht bei den Einrichtungen selbst, sondern bei den Kranken- und Pflegekassen, erklärt Wirth: „Sie müssen mit einer ausreichenden Zahl an Einrichtungen Verträge schließen.“

Sollten den Heimen und anderen Einrichtungen eine größere Zahl Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung stehen, würden sich die Angebote zwangsläufig reduzieren, sagt Wirth: „Das bedeutet im stationären Bereich Betten, die nicht mehr belegt werden können, und in ambulanten Einrichtungen Versorgungen, die abgesagt werden müssen.“ Der jetzt schon bestehende Pflegenotstand würde sich weiter verschärfen.