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Nach Trauerfeier ohne LeicheOberbergs Hausärzte-Chef erklärt Tücken beim Totenschein

Lesezeit 3 Minuten
Dr. Ralph Krolewski in seiner Praxis in Bernberg

Wenig Papier, großes Risiko: Für alles, was Mediziner auf dem Totenschein angeben, müssen sie geradestehen – notfalls auch vor Gericht, betont Dr. Ralph Krolewski.

Nach unserem Artikel zur Trauerfeier ohne Leichnam in Bergneustadt haben uns viele Reaktionen erreicht. Vor allem wünschen sich unsere Leserinnen und Leser genauere Informationen darüber, wie Ärztinnen und Ärzte vorgehen, wenn sie sich bei der Todesursache festlegen.

Dazu haben wir mit der Kreispolizeibehörde Oberberg gesprochen und bei Dr. Ralph Krolewski nachgefragt. Der Gummersbacher ist Vorsitzender des oberbergischen Hausärzteverbandes. Die Zahlen vorweg: 2022 führte die hiesige Kriminalpolizei 527 sogenannte Todesermittlungsverfahren durch. Dieses Prozedere läuft an, wenn ein nicht natürlicher Tod vorliegt oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, zunächst also als unklarer Fall gilt.

493 Verfahren beschäftigen die Ermittler

Im Jahr zuvor beschäftigten sich Oberbergs Ermittler mit 493 solcher Verfahren. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr registrierte die Kölner Behörde 2238 Fälle. Klaus-Stephan Becker, damaliger Kölner Kripo-Chef, kritisierte bei der Vorstellung dieser Statistik eine über die Jahre stetig angewachsene Zahl von „Leichensachen“ in der Domstadt. Mehr als ein Drittel seiner Todesermittler beschäftige sich inzwischen mit der Frage, ob bei Verstorbenen ein Fremdverschulden vorliegt. „Zu 99 Prozent mit negativem Befund“, so Becker.

Mediziner müssen für Totenschein gerade stehen

Für Mediziner sei der Totenschein „wirklich ein richtig brenzliges Feld“, betont indes Dr. Ralph Krolewski. Denn: „Für das, was sie darauf ankreuzen oder notieren, müssen die Ärzte gerade stehen – notfalls auch vor einem Gericht.“ Deshalb müssten sie das, was sie zu Papier bringen, auch „hundertprozentig geklärt haben“.

Untersuchung in zwei Schritten

Nach Krolewskis Angaben läuft die ärztliche Untersuchung eines oder einer Verstorbenen in zwei Schritten ab: Zunächst müsse zweifelsfrei ermittelt werden, dass der Mensch tatsächlich tot sei. Erst danach gehe es an die Beurteilung der Todesart – natürlich, nicht natürlich oder eben ungeklärt. „Dabei ist nicht nur der körperliche Zustand wichtig, sondern alle Umstände spielen eine Rolle“, so Krolewski. Etwa: Gibt es Verletzungen? Gab es Risikofaktoren? Liegen Medikamente in der Wohnung, die nicht verschrieben wurden? Gibt es Anzeichen für eine Vergiftung, die von außen besonders schwer erkennbar ist? „Das Alter alleine sagt dagegen gar nichts aus“, stellt der Hausärzte-Chef klar.

Es zählt nicht zu den Aufgaben eines Arztes, die Umstände des Todes zu beurteilen. Dies ist Aufgabe der Polizei
Angela Altz, Sprecherin Klinikum

Unter dem Strich gelte: Gibt es Unsicherheiten, wird eine unklare Todesart angegeben. Bei einem Sturz etwa, der im Nachgang zum Tode führt, müsse der behandelnde Arzt die „Todesursache unbekannt“ vermerken, da die näheren Umstände unbekannt seien, erklärt Angela Altz, Sprecherin des Gummersbacher Klinikums. „Es zählt nicht zu den Aufgaben eines Arztes, die Umstände des Todes zu beurteilen. Dies ist Aufgabe der Polizei.“

International gesehen eine seltene Regelung

Die deutsche Regelung, dass jede Ärztin und jeder Arzt eine sogenannte Leichenschau durchführen darf (und damit vor der Entscheidung bei der Todesart steht), ist international gesehen übrigens selten, darauf weist Krolewski hin. Im englischsprachigen Raum gibt es das Amt des Coroners, also eines Beamten, der sich zweifelhafter Fälle annimmt. „In Deutschland macht sich der Staat einen schlanken Fuß“, findet Krolewski. Der Arzt stelle rund 100 Euro in Rechnung, ein Bruchteil der Kosten einer amtlichen Untersuchung. Auch der Kölner Kripo-Chef forderte seinerzeit amtliche Leichenbeschauer – in die gleiche Richtung gehen Reaktionen von Medizinern, die unsere Redaktion zum Bergneustädter Artikel erreichten.