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Mehl-Mülhens-StiftungErfolg für 4711-Nachfahrin bei Prozess in Köln

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Das denkmalgeschützte Schloss Röttgen.

Das denkmalgeschützte Schloss Röttgen.

Die Mehl-Mülhens-Stiftung muss der Klägerin Fiona Streve-Mülhens Achenbach Einblick in ihre Satzung gewähren.

Die aus dem Pferderennsport bekannte Mehl-Mülhens-Stiftung, Besitzerin des berühmten Gestüts Haus Röttgen, muss Fiona Streve-Mülhens Achenbach, Nachfahrin der 4711-Duftdynastie, Auskunft über die Stiftungssatzung und alle seit dem 20. März 1987 daran vorgenommenen Änderungen erteilen. Das geht aus einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) hervor.

Das Obergericht hatte eine Berufung der Stiftung gegen eine entsprechende Entscheidung des Kölner Landgerichts, der Klägerin Einblick in die Stiftungsverfassung zu gewähren, zurückgewiesen. Bislang weigert sich die Stiftung, Satzung und eventuell vorgenommene Änderungen offenzulegen. „Ich hoffe sehr, dass nun endlich Klarheit in die Sache kommt. Bisher hat die Stiftung gemauert, wo sie konnte“, so Streve-Mülhens Achenbach die OLG-Entscheidung in einer gestern veröffentlichten Mitteilung.

Mit der OLG-Entscheidung scheint die Blockadehaltung der Stiftung jedoch nicht vollends erschöpft. Eberhard Rott, Anwalt der Klägerin, teilte mit, dass die Kanzlei, die die Stiftung in dem Rechtsstreit vertrete, Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt habe. Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, ob die Satzung in wesentlichen Punkten so geändert wurde, dass sie dem letzten Willen von Stifterin Maria Mehl-Mülhens nicht mehr entspricht. Maria Mehl-Mülhens ist die 1987 verstorbene Tochter von Duftwasserfabrikant Peter Paul Mülhens. Der hatte wiederum das Gestüt Haus Röttgen 1924 gegründet.

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Auslöser der Klage war ein „schräger Geburtstag“

Rott und seine Mandantin gehen davon aus, dass die Satzung verändert wurde. „Satzungsänderungen, die mit dem Willen der Stifterin nicht vereinbar sind, können aber nicht einfach durch den Vorstand beschlossen werden“, zeigt sich Rott überzeugt. Der Fall zeige exemplarisch, wie „notwendig Transparenz gerade bei kleineren Stiftungen“ sei. Nur so könne eine effiziente Kontrolle sichergestellt werden.

Auslöser der Klage war ein „schräger Geburtstag“: Wie in der Familientradition der 4711-Duft-Dynastie üblich, hatte Streve-Mülhens Achenbach ihren 47-elften Geburtstag (47 Jahre und elf Monate) mit ihrer Familie auf Schloss Röttgen feiern wollen. Doch aus der Party wurde nichts. Bei einer geplanten Besichtigung verwehrte ihr der Vorstand der Stiftung im Sommer 2020 den Zutritt.