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Leverkusener GroßfamilieWie der Clanchef das Haus in der Kölner Maybachstraße zahlte

Lesezeit 2 Minuten
  1. Der Prozess gegen den Leverkusener Clanchef Michael G. ging am Freitag in die nächste Runde.
  2. Befragt wurde eine Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft zu auffälligen Geldflüssen.
  3. Auffällig auch: Michael G. traf sich fast täglich mit einem Partner am Kölner Rudolfplatz.

Leverkusen/Köln – „Acht Geldwäsche-Objekte“ – diese Bezeichnung in der Ausarbeitung erregte nicht nur den Unmut der Verteidiger.

Auch der Vorsitzende Richter Hartmut Helmes fand es voreilig von der Wirtschaftsreferentin der Kölner Staatsanwaltschaft, davon auszugehen, dass die Immobilien, um die sich der Prozess gegen Clan-Chef Michael G. dreht, nur gekauft wurden, um Geld aus den Betrügereien der Großfamilie sauber zu machen.

Am Freitag verging vor dem Landgericht viel Zeit, bevor die Zeugin etwas zur Sache sagte. Im Prozess gegen Michael G., einen seiner Söhne und zwei Helfer nutzt die Verteidigung jede Unstimmigkeit, um ihren Mandanten taktische Vorteile zu verschaffen.

Mieten gingen in bar an Michael G.

Aus der Ausarbeitung der Fachfrau von der Staatsanwaltschaft geht indes zweifelsfrei hervor, dass drei kleinere Immobilien vom Sohn und fünf weitere große Häuser vom alten Vertrauten und Geschäftspartner A. gekauft wurden. Klar ist auch, dass ein weiterer Bruder des Clan-Chefs A. mit einer Million aushalf. Das war die Hälfte des Kaufpreises für das Haus in der Kölner Maybachstraße. Die Mieten dort sind nach Angaben des zweiten Helfers oft in bar an Michael G. gegangen.

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Aus Sicht der Wirtschaftsreferentin lässt sich das aus Kontobewegungen nachvollziehen: Immer wieder habe es Bareinzahlungen durch den Clan-Chef gegeben. Aus der Telefonüberwachung und einer Observation durch die Polizei gehe auch hervor, dass Michael G. sich „fast jeden Tag“ mit seinem Partner A. am Rudolfplatz traf, in der Nähe der Sparkassen-Hauptstelle.

Binnen vier Jahren sei eine Million Euro auf diese Weise auf die Mietkonten geflossen. Da wurde viel Geld bewegt. Deshalb lachte die Familie, als die Frau von der Staatsanwaltschaft das Gehalt des Helfers und Immobilienbesitzers A. mit 800 Euro angab.