Köln/Düsseldorf – Die Polizei ist in Nordrhein-Westfalen in der vergangenen Woche 40 Mal wegen ausufernder Hochzeitsfeiern eingeschritten. Damit sei die bislang höchste Einsatzzahl erneut erreicht worden, sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In der Vorwoche waren 38 Vorfälle bekannt geworden.
Sieben Mal rückte die Polizei zu Einsätzen auf Autobahnen an. Ebenfalls sieben Mal wurden Schüsse gemeldet, was sich fünf Mal bestätigt habe. Fünf Mal sei Pyrotechnik abgebrannt worden. 21 Autokorsos wurden gezählt.
Strafanzeigen und Führerscheine sichergestellt
Die Polizei habe sieben Führerscheine sichergestellt und 16 Strafanzeigen geschrieben. Viel Mal wurde das Straßenverkehrsamt den Angaben zufolge gebeten zu prüfen, ob die Betroffenen etwa aufgrund ihrer Aggressivität überhaupt charakterlich geeignet sind, ein Auto zu fahren.
In Lüdenscheid berichteten Zeugen der Polizei, dass aus einer Autokolonne eines Hochzeitskorsos heraus Schüsse gefallen seien. Im Wagen eines 25-jährigen Esseners fanden die Beamten daraufhin eine Schreckschusswaffe samt Munition.
Blockade mit 20 Autos für Fotos
In Hagen blockierten fast 20 Autos einer Hochzeitskolonne vorübergehend eine Fahrspur, um Fotos zu schießen. Nach einer Blockade der Autobahn 45 in Höhe des Westhofener Kreuzes bei Hagen stellten die Beamten den Führerschein eines 22-jährigen Esseners sicher.
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Zeugen hatten der Polizei berichtet, dass ein halbes Dutzend Autos die Autobahn in Richtung Dortmund bewusst blockierte. Um ein Überholen der Kolonne zu verhindern, seien die Autofahrer auf allen Fahrstreifen wild hin und her gewechselt, hupend und mit eingeschalteten Warnblinkanlagen.In Köln wurden gleich zwei Hochzeitskorsos gestoppt und sechs Führerscheine beschlagnahmt.
Eine Hochzeitsgesellschaft brachte den Verkehr auf der Zoobrücke über dem Rhein zum Erliegen, um sich zu fotografieren. Zudem wurde ein Hochzeitskorso gestoppt, aus dem Rauchbomben und Feuerwerkskörper geworfen wurden. Die Kölner Polizei kündigte an, in besonderen Fällen künftig nicht nur Führerscheine, sondern auch Autos zu beschlagnahmen. (dpa)