Köln/Bonn – Gut drei Jahre nach dem Start der wohl beispiellosen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Autobahnprojekt Rheinspange 553 mit Dialogforum, politischem Begleitkreis, Planungswerkstätten, Infomessen und einer eigenen Projektseite im Internet, kursieren dennoch zahlreiche „Irrtümer und Falschbehauptungen“ zu dem Vorhaben. Weshalb sich die Autobahn GmbH als federführende Planungsbehörde zu einer Richtigstellung veranlasst sieht.
Das geplante Autobahnstück soll die A555 und A59 im besten Fall im Jahr 2030 verbinden und vor allem die Rodenkirchener Brücke in Köln und die Nordbrücke in Bonn entlasten. Nach Prognosen könnten beide Brücken selbst durch einen Ausbau den für 2030 vorhergesagten Verkehrszuwachs alleine nicht bewältigen.
Kürzere Fahrtzeiten angestrebt
Die neue Verbindung soll die Verkehrssituation entspannen, indem Fahrtzeiten deutlich verkürzt, die Kölner Autobahnkreuze entlastet und eine Alternativroute bei Staus auf A4 und A565 ermöglicht werden. Zudem würde die Rheinspange eine deutlich verbesserte Flughafenanbindung für die linksrheinischen Gebiete bedeuten und die Unternehmen der chemischen Industrie rund um Köln aufgrund der besseren Vernetzung stärken. „Wir wollen wieder zur Versachlichung der Diskussion beitragen“, sagte Projektleiter Rüdiger Däumer. Entgegen anderslautenden Meldungen sei noch nicht entschieden, wo die Trasse der Spange verlaufen wird und ob als Brücke oder als Tunnel. Zwölf Varianten werden zur Zeit vertiefend untersucht, vier Tunnel- und acht Brückenlösungen, wobei generell die südlichen Varianten und Tunnellösungen in bisherigen Vergleichen besser abschnitten als die nördlichen und die Brückenlösungen. Dennoch entscheide sich voraussichtlich erst im Frühjahr 2022 welche Variante den Vorzug erhalten und in die sich anschließende Entwurfsplanung gehen wird. Die Entscheidung über die Vorzugsvariante werde in Abstimmung mit der Zentrale der Autobahn GmbH in Berlin getroffen, so Däumer.
Zwei weitere Gutachten bis Jahresende erwartet
Zunächst aber sollen bis Jahresende zwei weitere Gutachten zu dem Projekt vorliegen: Für Ende August wird das Verkehrsgutachten erwartet, im Dezember dann die Umweltverträglichkeitsstudie. Bereits erstellt wurde das so genannte ADR-Gutachten. Es kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Tunnel ohne Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten. Zudem liegt die Seveso III-Expertise vor, bei der das Gefahrenpotenzial durch die chemische Industrie bei möglichen Unfällen oder dem Austreten gefährlicher Stoffe untersucht wurde. Zwar habe bei diesem Gutachten die nördliche Brückenvariante V4b durch das Industriegebiet Godorf am schlechtesten abgeschnitten. Dies sei dennoch kein generelles Ausschlusskriterium für diese Verbindung, erklärte Däumer.
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Entschieden entgegen trat der Projektleiter der Behauptung, der Mensch stehe zu wenig im Mittelpunkt der Untersuchung. Im Gegenteil: Der Mensch, gemeint ist der Anwohner, werde in vielen Einzelzielen innerhalb der Zielfelder berücksichtigt. Im Zielfeld Umwelt bezögen sich mehr als die Hälfte der Bewertungskriterien direkt auf den Menschen. Neben den Zielen Wohnen und Erholen beträfen im Zielfeld Umwelt viele weitere Ziele wie Grundwasser, Boden, Luft und Klima, Landschaftsbild oder kulturelles Erbe das Schutzgut Mensch. Zusätzlich finde sich der Mensch auch im Zielfeld Wirtschaftlichkeit wieder – insbesondere, wenn es darum geht, die Inanspruchnahme hochwertiger Nutzflächen wie etwa Eingriffe in das Wohneigentum zu bewerten.