AboAbonnieren

Klage gegen WeiterbauDie Entscheidung zur Eifel-Autobahn A1 fällt in Leipzig

Lesezeit 3 Minuten
Das Ende der Bundesautobahn 1 an der Anschlussstelle Blankenheim bei Tondorf.

Ob und wenn ja wann der Verkehr hier einmal weiter auf der A1 fließen wird, ist seit mehr als 40 Jahren ungewiss. Seit 1982 endet die Autobahn bei Tondorf.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat den Termin für die mündliche Verhandlung zum Planfeststellungsbeschluss der A1 bekannt gegeben.

„Der Lückenschluss der A1 rückt greifbar näher. Das sind gute Nachrichten für die gesamte Eifelregion!“ – Mit diesen Worten feierte Bundesverkehrsminister Volker Wissing im Sommer des vergangenen Jahres den Planfeststellungsbeschluss für den nächsten A1-Abschnitt in Rheinland-Pfalz. Doch es dauerte nicht lange, bis Gegner des umstrittenen und kostspieligen Projekts ankündigten, Klage gegen den Beschluss einzureichen.

Am Mittwoch, 30. April 2025, beginnt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung, die über den Fortgang der weiteren Planungen zum Lückenschluss in der Eifel entscheidet: Unter den Aktenzeichen BVerw G 9 A 11.23 und 9 A 12.23 geht es dann um den Planfeststellungsbeschluss für die 10,5 Kilometer lange Teilstrecke zwischen Kelberg und Adenau, gegen den unter anderem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Rheinland-Pfalz, mit Unterstützung des NABU und weiterer Verbände Klage eingereicht hatte.

A1-Gegner begründen Klage gegen Eifel-Autobahn auf 500 Seiten

Die Hoffnung der Kläger auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses werde dabei auch durch verschiedene Gutachten zum, so der BUND, „fehlerhaften Verkehrsgutachten“, zur Entwässerungsplanung und zur FFH-Alternativenprüfung einschließlich Artenschutz gestützt. Tenor der inklusive Gutachten rund 500 Seiten starken Klagebegründungen sei, dass die Planungen mit dem Natur-, Arten-, Klima-, Hochwasser- und Gewässerschutz nicht vereinbar seien, sagte die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub aus Mainz.

Gegenwind für den bereits seit Jahrzehnten ausstehenden Lückenschluss der A1 in der Eifel gab es unlängst auch von einem Bündnis mehrerer Verbände, das die Bundesregierung dazu aufgefordert hat, den Neubau von Autobahnprojekten zu stoppen. Die Allianz, zu der unter anderem die Naturschutzorganisation BUND, die Gewerkschaft Verdi und der Autoclub ACE gehören, begründet dies mit milliardenschweren Mehrkosten sowie Umweltzielen.

Deutschland verfüge bereits über das dichteste Autobahnnetz Europas. Deshalb fordern die Verbände den Einsatz der vorhandenen Finanzmittel für die Sanierung von Brücken und Investitionen in die Schiene.

Streit über A1-Weiterbau auch im Mainzer Landtag

Thema war der Weiterbau der Eifel-Autobahn kürzlich auch im Mainzer Landtag. Wie im Bund, so sitzt auch in Rheinland-Pfalz eine Ampel-Koalition auf der Regierungsbank – mit ähnlichen Aufgabenteilungen wie in Berlin. Während die Grünen im Verkehrsausschuss betonten, dass der Erhalt von Infrastruktur vor Neubau gehen müsse, konterte Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) mit einer kreativen Neuinterpretation des Bauprojekts: Der Lückenschluss sei kein Neubau, meinte die Ministerin, sondern man könne „eher vom Erhalt oder Ausbau einer Autobahnverbindung sprechen“, wird Schmitt im „Trierischen Volksfreund“ zitiert.

Unabhängig von der ausstehenden Gerichtsentscheidung in Leipzig und dem Zank in der rheinland-pfälzischen Ampel: Am Geld sollte der Weiterbau nicht scheitern. Im kürzlich vorgelegten Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 ist von den zwischenzeitlich angedachten Kürzungen für die Autobahn GmbH keine Rede mehr. Die Investitionen in den Bundesfernstraßenbau sollen demnach im nächsten Jahr sogar auf rund 9,1 Milliarden Euro erhöht werden.