Hellenthal – Seit rund dreieinhalb Jahren arbeitet die Gemeinde Hellenthal an der Ausarbeitung eines Teilflächennutzungsplans zur Windenergie. Weit ist sie dabei noch nicht gekommen – doch jetzt ist Eile geboten.
Diskussionen könnten überflüssig werden
Rund zwei Jahre wurden alleine darauf verwendet, in zähen Diskussionen und einem ziemlich aufwendigen Verfahren die harten und weichen Ausschlusskriterien für Windenergieanlagen festzulegen. In diesem Tempo weiter vorzugehen kann sich die Gemeinde nicht leisten. Denn sollte dieser Teilflächennutzungsplan nicht bis Ende nächsten Jahres verabschiedet werden, ist die ganze Diskussion um Windkraftkonzentrationszonen überflüssig.
Der Grund dafür liegt in der Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“, das im Juli vom Bundestag beschlossen wurde und am 1. Februar 2023 in Kraft tritt. Zwei Prozent der Fläche müssen bundesweit bis spätestens 31. Dezember 2032 zur Verfügung gestellt werden.
Ziel: 2 Prozent der Landesfläche für Windkraft
Dabei werden den Ländern verbindliche Flächenziele vorgegeben, die in zwei Schritten zu erreichen sind. Bis zum 31. Dezember 2027 müssen in NRW 1,1 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Landesfläche der Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt werden, können Windenergieanlagen laut Bezirksregierung Köln nahezu im gesamten Außenbereich gebaut werden.
Eine weitere Änderung findet sich im Baugesetzbuch. Eine kommunale Bauleitplanung der Windenergie ist dort nicht mehr vorgesehen, eine Ausweisung von Konzentrationszonen über die Flächennutzungspläne entfällt. „Stattdessen sollen in NRW in den Regionalplänen festgelegte Vorrangzonen für die Windenergie die Flächensicherung für die Windenergieanlagen übernehmen“, teilt die Bezirksregierung auf Anfrage mit.
Der Zeitplan für die Umsetzung ist stramm. Die Planungsarbeiten für einen Regionalplan mit entsprechenden Vorrangbereichen soll beginnen, wenn die Änderungen des Landesentwicklungsplans im Entwurf vorliegen, teilt die Behörde mit. Das sei nach augenblicklichem Stand im März 2023. 2024 soll der Entwurf in die Beteiligung gehen und bis 2027 die erste Flächenkulisse gemeldet werden.
„Gegenstromprinzip“: Interessen werden abgewogen
Die Beteiligung der Kommunen findet dann im Rahmen der Offenlage der Regionalpläne statt. Als „Gegenstromprinzip“ wird das Verfahren im Raumordnungsgesetz bezeichnet, bei dem Interessen der Landes- und Kommunalplanung gegeneinander abgewogen werden.
Bis 2027 sollen die von den Kommunen erlassenen Konzentrationszonen Wirkung behalten – aber nur, wenn diese bis zum 1. Februar 2024 rechtskräftig sind. Im Fall Hellenthal bedeutet das einen straffen Zeitplan. Wenn der Flächennutzungsplan nicht bis dahin verabschiedet ist, besteht die Gefahr, dass bis zur Ausweisung der Vorranggebiete durch die Bezirksregierung im Jahr 2027 der gesamte Außenbereich der Gemeinde für die Windenergie privilegiert ist. Dass die Projektierer von Windkraftanlagen bereits seit Jahren mit fertigen Planungen Gewehr bei Fuß stehen, kann regelmäßig bei den Ratssitzungen beobachtet werden.
Allerdings, so stellt die Gemeinde fest, biete das neue Gesetz den Vorteil, dass die bestehenden Zonen in die Berechnung der für die Windenergie bereitgehaltene Fläche einbezogen werden können. Stand jetzt seien 1,73 Prozent der Gemeindefläche für die Windenergie ausgewiesen. Da allerdings in den Städten keine Windanlagen errichtet werden können, der Flächenwert von 1,8 Prozent aber landesweit gelte, sei davon auszugehen, dass die ländlichen Kommunen dieses Defizit ausgleichen müssen.
In Hellenthal wird jetzt Tempo gemacht
Um den Teilflächennutzungsplan doch noch rechtzeitig in Kraft treten zu lassen, beschloss der Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Herbst 2023 muss der Plan in die Offenlage gehen, um anschließend beschlossen zu werden. Bei einem Termin bei der Bezirksregierung sei deutlich geworden, dass die bisher getroffenen Planungen bis auf kleinere Änderungen akzeptiert werden, informierte Sachbearbeiter Martin Berners.
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„Wir könnten schon viel weiter sein, wir machen jahrelang rum“, monierte Gunther Echtle (Grüne), als im Bauausschuss der Sachverhalt vorgestellt wurde. Die Gemeinde habe kein Geld mehr, weil das die Nachbarkommunen bekämen. „Die neue Gesetzgebung gibt es, weil wir das alles verschlafen haben“, sagte er. „Wir haben erstmal nichts verkehrt gemacht“, entgegnete Ulrich Hoffmann (CDU). Immer wieder sei gesagt worden, die Gemeinde werde verklagt, doch passiert sei das nicht.