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Irritation um neue SchaufensterVerstößt Umbau in Bad Münstereifel gegen Denkmalrecht?

Lesezeit 4 Minuten

Zeigte sich verwundert, dass die Politik keine Kenntnis vom Umbau hat: Andreas Bühl von der UWV-Fraktion.

Bad Münstereifel – Eines stellt Andreas Bühl sofort klar: „Ich freue mich über jedes Geschäft, das neu in Bad Münstereifel aufmacht.“ Doch der Politiker, der für die UWV im Stadtrat sitzt, ergänzt: „Die Spielregeln müssen eingehalten werden.“

Stein des Anstoßes ist das frühere Hotel Witten an der Ecke Werther Straße/Alte Gasse. Der Anbau hat eine neue Front. Die Fenster wurden nicht nur ausgetauscht. Sie sind nun fast bodentief. Auch eine Tür wurde eingebaut. In das Gebäude wird der Puppenladen von Cornelia Urbild einziehen, die mit ihrem Mann Rolf das Puppen- und Spielzeugmuseum in der Alten Gasse betreibt. Urbild plant außerdem eine Gastronomie im Nachbargebäude.

Denkmalschutz erschwert Renovierungen

Doch war diese Änderung der Front überhaupt erlaubt? Diese Fragestellung aus der Bevölkerung hat die UWV erreicht. Denn Fakt ist: Der Denkmalschutz macht es vielen Privat- und Geschäftsleuten schwer, ihre Häuser und Läden zu gestalten. Nicht jedes Material und nicht jede Farbe sind überall erlaubt. „Für uns ist das ein Eingriff in den Denkmalschutz“, so Andreas Bühl. Außerdem geht er davon aus, dass ein Bauvorantrag hätte gestellt werden müssen, über den dann die Politik entscheidet. Und: „Ich kapiere nicht, warum der LVR da zugestimmt hat.“

So sah die Gebäudefront (rosa Haus) zuletzt aus.

Aber das hat er gar nicht, wie Dr. Jan Richarz, beim Landschaftsverband Rheinland zuständig für die Denkmalpflege in Bad Münstereifel, erklärt. Und das muss er auch nicht. Im Rahmen des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe gibt es neue Regeln. Eine mündliche Erlaubnis, ausgesprochen durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt, reicht. „In den meisten Fällen betrifft das nur die Beseitigung der Hochwasserschäden“, sagt Richarz. Manchmal wird aber auch über weitere Elemente gesprochen. Und das dürfte hier der Fall sein.

Kommune entscheidet zuerst

Generell habe es aber auch eine Änderung der Gesetzeslage gegeben. Bei einem Antrag ist es zunächst die Kommune, die einem Vorhaben zustimmt oder es ablehnt. Eine Erlaubnis ist dem LVR vorzulegen. Stimmt der nicht zu, ist eine Anrufung fällig.

Vor das Alu-Fenster soll laut Stadt noch Holz gesetzt werden.

Da es sich bei der Kernstadt von Bad Münstereifel um einen Denkmalbereich handelt, sind Maßnahmen, auch wenn sie nicht an denkmalgeschützten Gebäuden durchgeführt werden, erlaubnispflichtig. „Ohne jetzt Kenntnis vom konkreten Fall zu haben: Rechtlich betrachtet ist der Austausch von Fenstern erlaubt“, so Richarz. Und was, wenn zusätzlich noch eine Tür hinzukommt? „Wenn die Stadt und die Eigentümer das besprochen haben, ist das möglich, weil die Regeln in einem Denkmalbereich niederschwellig genug sind“, so Richarz.

Anbau aus den 50ern

Und das ist nach Ansicht der Kommune gegeben. Wie die Stadt Bad Münstereifel ausführt, steht das Gebäude Werther Straße 5 nicht unter Denkmalschutz – im Gegensatz zur Werther Straße 7. Bei der Hausnummer 5 handelt es sich um einen Anbau von Hausnummer 7, der in den 1950er-Jahren errichtet wurde.

Wie geht es mit dem „Angela“ weiter?

Die Situation um das stark beschädigte St.-Angela-Gymnasium in Bad Münstereifel ist unklar. Wie das Erzbistum als Eigentümer auf Anfrage mitteilt, liegt nur das Umfeld des Sportplatzes nach der vor einer Woche erfolgten Anpassung der Überschwemmungskarten durch die Bezirksregierung im Überschwemmungsgebiet. „Auf Grundlage dieser Datenbasis werden wir in weitere Gespräche mit den Versicherern eintreten“, so das Erzbistum. „Die Überlegungen und Vorbereitungen, wie der weitere Betrieb und die Wiederherstellung des St.-Angela-Gymnasiums aussehen werden, dauern derzeit an“, heißt es weiter. Das Erzbistum Köln sei daran interessiert, das Gebäude auch künftig gegen Hochwasserschäden zu versichern. (ets)

„Bei der Beurteilung über den Austausch beziehungsweise die Neugestaltung der Eingangssituation mit Schaufensteranlage ist ausschließlich das Denkmalrecht sowie die Gestaltungssatzung Grundlage für die Entscheidungsfindung“, heißt es vonseiten der Stadt.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

„Unter großem Zeitdruck wegen der Flut und nach Beurteilung des Bürgerantrags wurde eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt“, so die Stadt weiter. Diese gelte für den Einbau von lackierten Aluminiumfenstern in der vorhandenen Form. Grundlage seien Abstimmungstermine vor Ort und vorgelegte Leistungsangebote des Fensterbauers gewesen. Zusätzlich gehe aus der erteilten Erlaubnis hervor, dass vor die Fensteranlage noch hölzerne Blendstollen zu setzen sind. „Diese sollen die derzeit noch offen liegende Fensteranlage als Zitat der Vorgängerkonstruktion optisch abdecken“, formuliert es die Stadt in ihrer Antwort.

Dass es vom Zeitpunkt der Zustimmung dieses Umbaus bis zur Umsetzung der Maßnahme einen zeitlichen Verzug gegeben habe, könne mit der derzeitig angespannten Lage der ausführenden Betriebe zusammenhängen, vermutet die Stadt, die zum Abschluss mitteilt, dass zu gegebener Zeit geprüft werde, ob die Auflagen denn auch eingehalten wurden.

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Und wie sieht es mit der Einbindung der Politik aus? „Normalerweise ist eine solche Maßnahme Sache der Unteren Denkmalbehörde und nicht Sache des Rates“, sagte Günter Kirchner, Vorsitzender des örtlichen Förderkreises für Denkmalpflege. Dem stimmt Jan Richarz vom LVR zu, auch wenn er weiß, dass Kommunen dies unterschiedlich regeln. Da Denkmalschutz aber im Landesrecht verankert sei, seien diese Entscheidungen nicht ratsgebunden. Darüber hinaus handele es sich um ein Gebäude in privatem und nicht in städtischem Eigentum.