Weil sie sich von ihm getrennt hatte, soll ein 23-Jähriger versucht haben, seine Exfreundin zu töten. Nun steht er vor Gericht.
Angriff in Bad Münstereifel23-Jähriger wegen versuchten Mordes an Ex-Freundin vor Gericht
Vor dem Bonner Landgericht muss sich derzeit ein 23-jähriger Mann aus der Gemeinde Nettersheim wegen versuchten Mordes verantworten. Der Mann soll am 9. April vergangenen Jahres versucht haben, seine damals 19-jährige Ex-Freundin mit einem Schnitt durch die Halsschlagader zu töten, weil sie sich zwei Wochen zuvor von ihm getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass gleich zwei Mordmerkmale erfüllt sind: Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Der junge Mann äußerte sich am ersten Prozesstag redegewandt zu seiner Vita. Zu den Vorwürfen will er erst am kommenden Prozesstag aussagen. Sein Anwalt Michael Hakner äußerte sich aber zu Beginn zu der Anklage: Demzufolge gibt der Angeklagte die Verletzung des Opfers zu. Er habe ja nach der Tat selber die Polizei verständigt.
23-Jähriger soll spätabends bei Ex-Freundin geklingelt haben
Wegen einer Erkrankung habe man einen vorausgegangenen Termin zwischen dem Angeklagten und der Verteidigung aber abbrechen müssen. Nun gebe es noch Abstimmungsbedarf. Zu klären würden aber im Verfahren zwei Punkte sein: Es gehe um die Tötungsabsicht und die Frage, ob der Angeklagte die Tat unter erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben könnte.
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Die Anklage wirft dem 23-Jährigen Folgendes vor: Er soll abends gegen 22.30 Uhr an der Wohnungstür seiner Ex-Freundin in Bad Münstereifel geklingelt haben. Die Frau habe geöffnet, da sie nicht mit dem Besuch gerechnet habe. Weil er nach persönlichen Gegenständen gefragt haben soll, die er gerne wiederhaben wolle, habe sie ihn gebeten, draußen zu warten. Sie werde die Sachen holen.
Die 19-Jährige erlitt einen Schnitt in der Nähe der Halsschlagader
Stattdessen soll der Mann der Frau aber unbemerkt in die Wohnung gefolgt sein und die völlig Ahnungslose bäuchlings auf deren Bett geworfen haben. Dort soll er sie mit aller Kraft festgehalten und ihren Kopf nach hinten gezogen haben. Der nun folgende Schnitt mit einem mitgebrachten Messer sei nur deshalb eher oberflächlich geblieben, weil die Frau sich heftig gewehrt habe. Dennoch erlitt sie einen etwa zwei Zentimeter langen, klaffenden Schnitt in Nähe zur Halsschlagader.
Es soll laut Anklage nun zu einem kurzen Kampf gekommen sein, bei dem das Opfer an Hand und Oberschenkel verletzt wurde. Der Angegriffenen gelang jedoch die Flucht in die Nachbarwohnung, deren Mieterin durch den Lärm aufmerksam geworden war. Der Angeklagte soll daraufhin das Weite gesucht haben.
Dem Angeklagten tue die Tat nicht nur leid, er habe auch eingesehen, dass er in der Beziehung viel zu bestimmend aufgetreten sei. Dem Opfer drohe keine weitere Belästigung oder Verfolgung durch seinen Mandanten, so Hakner. Er habe ihr einen Brief geschrieben, dessen Entgegennahme die Frau allerdings zunächst genauso abgelehnt habe wie die angebotene Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro. Das Verfahren ist bis Anfang Februar terminiert.