Bonn – Zehn Tage nach dem grausigen Fund eines abgetrennten Kopfes vor dem Bonner Landgerichtsgebäude haben Polizei und Staatsanwaltschaft Bonn noch keine Anhaltspunkte darauf, wer dem 44-jährigen Obdachlosen nach dessen natürlichem Tod nach schwerer Krankheit den Kopf vom Rumpf trennte und aus welchem Grund.
Ein 38-jähriger Mann, ebenfalls aus dem Bonner Obdachlosenmilieu, sitzt seither wegen Störung der Totenruhe in Untersuchungshaft. Ihm kann bisher nur das Ablegen des Kopfes nachgewiesen werden, was Zeugen beobachtet hatten. „Der Mann hat sich bisher nicht eingelassen“, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Rundschau. Bislang haben die Ermittler keine Hinweise auf ein Motiv oder einen Streit der Männer, die häufig zusammen unterwegs gewesen sein sollen. Sozialarbeiter berichteten, dass sich die beiden sehr fürsorglich umeinander gekümmert hätten.
Tatwerkzeug wurde bisher nicht gefunden
Laut Rechtsmedizin wurde der Kopf nach dem Tod mit einem scharfen Schneidwerkzeug, wahrscheinlich einem Messer, vom Rumpf getrennt. Das Tatwerkzeug aber konnte bisher nicht gefunden werden.
Wie berichtet, war der 44-Jährige an den Folgen einer schweren Krankheit gestorben. Das hatte die Obduktion der Leiche am Tag nach dem makabren Fund in der Wilhelmstraße ergeben. Der 38-Jährige, der den Kopf offenbar durch die Innenstadt dorthin getragen hatte, nannte bei seiner Festnahme den Beamten den Fundort der Leiche in der Nähe des Alten Zolls am Bonner Rheinufer. Sie steckte dort in einem Schlafsack unter einem Baum.
Zunächst war die Polizei von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Dass der 38-Jährige auch nach der Obduktion weiter in der Kölner Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft sitzt, begründete die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Nachfrage unter anderem mit seinem massiven Vorstrafenregister, zudem habe er keinen festen Wohnsitz. Es sei nicht auszuschließen, dass sich der 38-Jährige der Strafverfolgung entziehen könnte.
Recht auf ein würdiges Begräbnis
Noch ist die Leiche des 44-jährigen Obdachlosen in der Gerichtsmedizin. Wann sie beigesetzt werden kann und wer für die Kosten aufkommt, ist offen.
Gesetzlich hat jeder tote Mensch das Recht auf ein würdiges Begräbnis, für das Angehörige aufkommen müssen. Gibt es die nicht, dann übernimmt dies die Stadt. In der Regel wird der Verstorbene eingeäschert und in einem pflegefreien Reihengrab beigesetzt. Für die Zeremonie werde ein würdevoller Rahmen geschaffen und es gibt ein Urnengesteck und einen Gedenkstein. Auch für den Fall, dass Angehörige die Kosten eines Begräbnisses nicht zahlen können, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten. (kmü)
Nach Paragraf 168 Strafgesetzbuch (StGB) kann die Störung der Totenruhe mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Unter den Tatbestand fallen auch Beschädigungen von Grabstätten oder beschimpfender Unfug an einem solchen Ort. Der Vorwurf gegen den 38-Jährigen sei an der oberen Skala einzuordnen, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft.