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Bornheimer WindenergieStreit um Sichtachsen und Aussicht zieht wohl vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Der Sonnenaufgang leuchtet über einem Windenergiepark.

Kann man die geplanten Windräder vom Brühler Schloss aus sehen? Das ist die Frage.

Noch in dieser Woche will die Stadt Bornheim Klage einreichen gegen die Ablehnung ihrer Windkraft-Pläne. Landschaftsschützer werfen der Verwaltung Versäumnisse vor.

Beeinträchtigen Windräder den Blick, wenn man aus dem ersten und zweiten Obergeschoss von Schloss Augustusburg in Brühl in Richtung Rheinebene und Villerücken schaut? Wie steht es mit der Sichtachse vom „Point de vue“ am Rande des Parks mit dem Blick in Richtung Schwadorf mit der Kirche St. Severin und der Schallenburg? An diesen beiden Fragen scheiden sich zurzeit die Geister zwischen der Bezirksregierung Köln und der Stadt Bornheim. Den Streit wird wohl alsbald ein Gericht klären müssen, schließlich geht es um die Zukunft der Windenergie in Bornheim.

Es steht der Denkmalschutz gegen das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien. Noch diese Woche will die Stadt Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Versagungsbescheid einreichen. Das Teilt die Stadt Bornheim auf Anfrage der Rundschau mit. Es pressiert, denn der Teilflächenplan Windenergie muss bis Ende Januar Rechtskraft haben, will man nicht seine Planungshoheit verlieren.

Köln vermisste Visualisierungen

Neu sind diese Fragen für die Stadtverwaltung aber nicht. Bereits am 1. Juni dieses Jahres hatte das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland der Stadt mitgeteilt, dass zwar drei Visualisierungen eingereicht worden seien, aber zwei weitere fehlen würden, die „von der Bezirksregierung Köln und uns“, also den Denkmalpflegern, „bereits in der frühzeitigen Beteiligung erbeten wurden“. Gemeint sind die beiden Sichtachsen aus dem Brühler Schloss.

Der Ansicht der Stadt, insbesondere die beiden Schlösser Augustusburg und Falkenlust würden „nur sehr gering beeinträchtigt“, hatte das Landesamt ausdrücklich widersprochen: „Aufgrund der Bedeutung der einzelnen Sichtachsen und Blickfelder ist jede historisch wichtige Sichtbeziehung zu prüfen.“ Zudem habe die Stadt keine konkreten Höhenangaben der Anlagen gemacht, die seien aber „ausschlaggebend, um eine Beeinträchtigung tatsächlich beurteilen zu können“, so das LVR-Amt weiter.

Hat die Stadt die geforderten Visualisierungen nachgeliefert? „Ja“, sagt Pressesprecher Christoph Lüttgen. Am 18. Oktober war das Schreiben der Bezirksregierung im Bornheimer Postkasten, dass die Behörde den Teilflächenplan Windenergie nicht genehmigt. Die Verwaltung habe dann das Gespräch mit der Bezirksregierung gesucht, so Lüttgen. „In diesem Gespräch hat die Stadt Bornheim zugesagt, das Gutachten um die geforderten Visualisierungen zu ergänzen. Das ergänzte Gutachten konnte dann der Bezirksregierung am 3. November mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens nachgeliefert werden.“ Erneut sei der Gutachter der Stadt zu dem Ergebnis gekommen, „dass es sich von den beiden genannten Punkten aus nur um eine – wenn überhaupt – geringe Beeinträchtigung der Denkmäler Brühler Schlösser handeln würde“, so Lüttgen weiter.

Aber auch Gespräche zwischen dem Bornheimer Bürgermeister Christoph Becker und Regierungspräsident Thomas Wilk brachten offenbar nichts. Laut Stadt sei um Wilks „persönliche Unterstützung“ gebeten worden. „Diese wurde auch zugesagt.“ Jetzt schreibt Becker, er habe sich „deutlich mehr Unterstützung und konstruktive Zusammenarbeit erhofft“. Bornheim werde durch „in der Sache vielleicht aus Behördensicht gerechtfertigte Partikularinteressen ausgebremst“.

Bornheim hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und die Bezirksregierung soll als Sündenbock herhalten
Dr. Michael Pacyna, Voritzender des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge

Der Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge (LSV) hat eine andere Sicht der Dinge: „Bornheim hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und die Bezirksregierung soll als Sündenbock herhalten“, formuliert es der Vorsitzende Dr. Michael Pacyna sehr deutlich. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland habe im Oktober darauf aufmerksam gemacht, dass der Status der als Welterbestätten ausgezeichneten Brühler Schlösser durch die geplanten Windenergieanlagen auf dem Ville-Rücken und in der Rheinebene gefährdet sei.

„Die fehlenden Untersuchungen wurden detailliert aufgelistet“, so Pacyna, „aber nur unvollständig von Bornheim abgearbeitet“. Seiner Ansicht nach „hätte die Stadt vor dem Ratsbeschluss im September mit dem LVR-Amt für Denkmalspflege und der UNESCO abklären müssen, dass der Status der Brühler Schlösser als Weltkulturerbe nicht gefährdet wird.“ Die Stadt sei „sehenden Auges in die jetzt beklagte Situation gelaufen“.